Kurz gesagt
Dieses Abkommen regelt den Austausch und den gegenseitigen Schutz von klassifizierten Informationen zwischen den Vertragsparteien. Es legt fest, was unter "klassifizierten Informationen" zu verstehen ist und definiert weitere wichtige Begriffe im Zusammenhang mit deren Handhabung.
Was es regelt
- Die Definition von "Klassifizierten Informationen" basierend auf nationalem Recht.
- Die Festlegung von "Zuständigen Behörden" für die Umsetzung des Abkommens.
- Die Bedingungen für den Zugang zu klassifizierten Informationen für Personen und Unternehmen.
- Die Definition von "Klassifizierten Verträgen", die den Umgang mit solchen Informationen erfordern.
Wen es betrifft
- Die Vertragsparteien des Abkommens (Georgien und die andere Partei).
- Juristische und natürliche Personen, die Zugang zu klassifizierten Informationen erhalten oder diese erstellen müssen.
Eckpunkte
- "Klassifizierte Informationen" sind Informationen, die nach innerstaatlichem Recht als klassifiziert oder Staatsgeheimnis eingestuft und gekennzeichnet wurden.
- Eine "Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigung für Personen" ist die Feststellung, dass eine Person zum Zugang zu klassifizierten Informationen berechtigt ist.
- Eine "Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigung für Unternehmen" bestätigt die Fähigkeit einer juristischen Person, mit klassifizierten Informationen umzugehen.
- Ein "Klassifizierter Vertrag" erfordert den Zugang zu oder die Herstellung von klassifizierten Informationen.
📄 Gesetzestext
RIS Dokument KurztitelAbkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Georgien)
KundmachungsorganBGBl. III Nr. 147/2011Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 147 aus 2011,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/AnlageArt. 1Artikel eins
Inkrafttretensdatum01.11.2011
TextARTIKEL 1BEGRIFFSBESTIMMUNGENIm Sinne dieses Abkommens bedeutet
a)Litera a
“Klassifizierte Informationen“ Informationen, unabhängig von ihrer Form, die gemäß dem innerstaatlichen Recht einer der Parteien als klassifiziert oder als Staatsgeheimnis, in der geltenden Fassung, eingestuft und gekennzeichnet wurden, um ihren Schutz vor unbefugter Preisgabe, missbräuchlicher Verwendung und Verlust zu gewährleisten;
b)Litera b
„Zuständige Behörde“ jede zuständige Behörde und Stelle einer Partei, die gemäß Artikel 13 notifiziert wurde;
c)Litera c
„Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigung für Personen“ die Feststellung durch eine Zuständige Behörde, dass eine Person zum Zugang zu Klassifizierten Informationen gemäß dem innerstaatlichen Recht berechtigt ist;
d)Litera d
„Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigung für Unternehmen“ die Feststellung durch eine Zuständige Behörde, dass eine juristische Person die Fähigkeit besitzt, die Bedingungen für den Zugang zu und den Umgang mit Klassifizierten Informationen gemäß dem innerstaatlichen Recht zu erfüllen;
e)Litera e
„Klassifizierter Vertrag“ ein Vertrag oder Untervertrag zwischen einer juristischen oder natürlichen Person aus dem Staat der einen Partei und einer juristischen oder natürlichen Person aus dem Staat der anderen Partei, dessen Erfüllung den Zugang zu oder die Herstellung von Klassifizierten Informationen erfordert;
f)Litera f
„Dritte Partei“ eine juristische oder natürliche Person, die nicht ein Herausgeber oder Empfänger der klassifizierten Information ist, die gemäß diesem Abkommen übermittelt wurde, eine Regierung, die nicht Partei dieses Abkommens ist, oder eine internationale Organisation.
g)Litera g
„Herausgeber“ die herausgebende Partei sowie jede ihrer Hoheitsgewalt unterstehende juristische oder natürliche Person, die klassifizierte Informationen freigibt.
h)Litera h
„Empfänger“ die empfangende Partei sowie jede ihrer Hoheitsgewalt unterstehende juristische oder natürliche Person, die klassifizierte Informationen empfängt.
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.