Kurz gesagt
Dieses Gesetz überträgt den Österreichischen Bundesbahnen die Durchführung spezifischer Eisenbahninfrastrukturvorhaben. Es legt fest, dass diese Projekte ein bestimmtes Kostenvolumen nicht überschreiten dürfen.
Was es regelt
- Die Übertragung von Eisenbahninfrastrukturvorhaben an die Österreichischen Bundesbahnen.
- Das Kostenvolumen für diese Vorhaben, basierend auf Fremdleistungen und Entnahmen aus dem Dienstgütervorrat.
- Die Preisbasis für die Kostenberechnung.
- Eine Liste spezifischer Projekte, die durchgeführt werden sollen.
Wen es betrifft
- Die Österreichischen Bundesbahnen.
- Unternehmen, die Fremdleistungen für die genannten Eisenbahninfrastrukturvorhaben erbringen.
Eckpunkte
- Den Österreichischen Bundesbahnen werden Eisenbahninfrastrukturvorhaben übertragen.
- Das Kostenvolumen beträgt insgesamt 888,546 Millionen Euro.
- Die Preisbasis für die Kostenberechnung ist der 1. Jänner 2002.
- Die Projekte umfassen unter anderem Streckenausbauten, Bahnhofsumbauten und die Errichtung von Parkdecks.
📄 Gesetzestext
RIS Dokument
Kurztitel10. ÖBB-Ü-VO
KundmachungsorganBGBl. II Nr. 161/2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 138/2003Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 161 aus 2002, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 138 aus 2003,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage§ 2Paragraph 2
Inkrafttretensdatum07.05.2004
Außerkrafttretensdatum31.12.2004
Text § 2. Den Österreichischen Bundesbahnen werden folgende Eisenbahninfrastrukturvorhaben zur Durchführung übertragen, wobei sich nach den von den Österreichischen Bundesbahnen glaubhaft gemachten Plänen ein Kostenvolumen (für Fremdleistungen und Entnahmen aus dem Dienstgütervorrat) auf Preisbasis 1. Jänner 2002 in der Höhe von insgesamt 888,546 Millionen Euro ergibt: Paragraph 2, Den Österreichischen Bundesbahnen werden folgende Eisenbahninfrastrukturvorhaben zur Durchführung übertragen, wobei sich nach den von den Österreichischen Bundesbahnen glaubhaft gemachten Plänen ein Kostenvolumen (für Fremdleistungen und Entnahmen aus dem Dienstgütervorrat) auf Preisbasis 1. Jänner 2002 in der Höhe von insgesamt 888,546 Millionen Euro ergibt:
Arlbergachse
Wolfurt; Erweiterung Betriebsfeuerwehr
Donauachse
Flughafen Wien-Schwechat; Bahnhofsumbau (2)
Eichgraben-Altlengbach; Errichtung Parkdeck
Melk; Errichtung Parkdeck
Amstetten; Errichtung Parkdeck (2)
Attnang-Puchheim; Errichtung Verschieberunterkunft
Attnang-Puchheim; Bahnhofsoffensive (Phase 2)
Vöcklabruck - Timelkam; Streckenausbau
Frankenmarkt; Bahnhofsumbau
Ederbauer - Straßwalchen; Streckenausbau
Hallwang-Elixhausen - Salzburg Hbf.; Streckenausbau (Phase 2)
Salzburg Hbf.; Bahnhofsumbau
Salzburg Hbf.; Bahnhofsoffensive (Phase 2)
Pontebbana-Achse
Inzersdorf Metzgerwerke - Wampersdorf; zweigleisiger Ausbau
Pyhrn/Schober-Achse
Selzthal; Errichtung Schleife
Schlierbach; Linienverbesserung 11
Wels Hbf. - Haiding; Streckenausbau
Riedau; Bahnhofsumbau
Andorf - Taufkirchen a. d. Pram; Streckenausbau
Schärding - Wernstein; Streckenausbau
Tauernachse
Salzburg Hbf. - Golling-Abtenau; Nahverkehrsausbau (Phase 2) Kolbnitz - Mühldorf-Möllbrücke; zweigleisiger Ausbau
Raum Wien
Donauuferbahn - Donauländebahn; eingleisige Verbindungsstrecke Wien Nord; Bahnhofsoffensive (Phase 2)
Restliche Strecken
Stockerau; Errichtung Parkdeck (2)
Wolkersdorf - Laa a. d. Thaya; Ausbau S 2
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.