Dieses Gesetz regelt ein Abkommen zwischen Österreich und dem ehemaligen Jugoslawien zur Förderung und zum Schutz von Investitionen. Es sollte günstige Bedingungen für die wirtschaftliche Zusammenarbeit schaffen.
RIS Dokument KurztitelAbkommen über Förderung und Schutz von Investitionen (BR Jugoslawien) KundmachungsorganBGBl. Nr. 152/1991 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 151/2002Bundesgesetzblatt Nr. 152 aus 1991, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 151 aus 2002, Inkrafttretensdatum28.04.1992 Außerkrafttretensdatum31.07.2002 BeachteAus dokumentalistischen Gründen wurde für die in BGBl. III Nr. 156/1997 kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 156 aus 1997, kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt. Für Kosovo (BGBl. III Nr. 147/2010) wurde eine Kopie des Vertrages erstellt.Für Kosovo Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 147 aus 2010,) wurde eine Kopie des Vertrages erstellt. LangtitelABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER SOZIALISTISCHEN FÖDERATIVEN REPUBLIK JUGOSLAWIEN ÜBER DIE FÖRDERUNG UND DEN SCHUTZ VON INVESTITIONEN StF: BGBl. Nr. 152/1997 (NR: GP XVII RV 1132 AB 1375 S.
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.