Kurz gesagt
Dieses Gesetz regelt die Zusammenarbeit zwischen der EU, EURATOM und ihren Mitgliedstaaten mit Armenien in sozialen und beschäftigungsbezogenen Bereichen. Es zielt darauf ab, soziale Gerechtigkeit, Chancengleichheit und menschenwürdige Arbeitsbedingungen zu fördern.
Was es regelt
- Armutsbekämpfung und Stärkung des sozialen Zusammenhalts.
- Beschäftigungspolitik zur Schaffung besserer Arbeitsplätze und Eindämmung der informellen Wirtschaft.
- Förderung inklusiver Arbeitsmärkte und sozialer Sicherheitssysteme.
- Gleichstellung der Geschlechter und Bekämpfung von Diskriminierung.
Wen es betrifft
- Die Europäische Union (EU), EURATOM und ihre Mitgliedstaaten.
- Armenien.
Eckpunkte
- Die Zusammenarbeit basiert auf Informationsaustausch und bewährten Verfahren.
- Sie umfasst die Förderung von Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz.
- Ein Ziel ist die Stärkung der Beteiligung der Sozialpartner und des sozialen Dialogs.
- Es wird die soziale Verantwortung von Unternehmen gefördert.
📄 Gesetzestext
RIS Dokument KurztitelAbkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der EU, EURATOM und ihren Mitgliedstaaten – Armenien
KundmachungsorganBGBl. III Nr. 212/2023Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 212 aus 2023,
TypVertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/AnlageArt. 85Artikel 85
Inkrafttretensdatum01.03.2021
Index59/04 EU – EWR
TextARTIKEL 85Die Zusammenarbeit, die sich auf den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren stützt, kann sich auf eine Reihe von Themen erstrecken, die aus den folgenden Bereichen auszuwählen sind:
a)Litera a
Armutsminderung und Stärkung des sozialen Zusammenhalts,
b)Litera b
Beschäftigungspolitik, ausgerichtet auf mehr und bessere Arbeitsplätze mit menschenwürdigen Arbeitsbedingungen, auch im Hinblick auf die Eindämmung der informellen Wirtschaft und der informellen Beschäftigung,
c)Litera c
Förderung aktiver Arbeitsmarktmaßnahmen und effizienter Arbeitsvermittlungsdienste, um die Arbeitsmärkte zu modernisieren und den Anforderungen des Arbeitsmarkts gerecht zu werden,
d)Litera d
Förderung inklusiverer Arbeitsmärkte und inklusiverer sozialer Sicherheitssysteme, die benachteiligte Menschen einbeziehen, einschließlich Menschen mit Behinderungen und Angehörige von Minderheiten,
e)Litera e
Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung mit dem Ziel, die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern, die Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern zu gewährleisten und Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zu bekämpfen,
f)Litera f
Sozialpolitik mit dem Ziel der Verbesserung des Sozialschutzes und Modernisierung der Qualität, der Zugänglichkeit und der finanziellen Tragfähigkeit der Sozialschutzsysteme,
g)Litera g
Stärkung der Beteiligung der Sozialpartner und Förderung des sozialen Dialogs, auch durch den Ausbau der Kapazitäten aller einschlägigen Interessenträger,
h)Litera h
Förderung von Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz und
i)Litera i
Förderung der sozialen Verantwortung von Unternehmen.
Zuletzt aktualisiert am01.02.2024
Gesetzesnummer20012514
DokumentnummerNOR40259838
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.