Dieses Gesetz regelt ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien zur Förderung und zum Schutz von Investitionen. Es sollte günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit schaffen.
RIS Dokument KurztitelAbkommen über Förderung und Schutz von Investitionen (Kroatien) KundmachungsorganBGBl. Nr. 152/1991 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 180/1999Bundesgesetzblatt Nr. 152 aus 1991, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 180 aus 1999, Inkrafttretensdatum08.10.1991 Außerkrafttretensdatum31.10.1999 BeachteAus dokumentalistischen Gründen wurde für die in BGBl. Nr. 474/1996Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in Bundesgesetzblatt Nr. 474 aus 1996, kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt. Zum Außerkrafttreten vgl. Art. 12 Abs. 4, BGBl. III Nr. 180/1999.Zum Außerkrafttreten vergleiche Artikel 12, Absatz 4,, Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 180 aus 1999,. LangtitelABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER SOZIALISTISCHEN FÖDERATIVEN REPUBLIK JUGOSLAWIEN ÜBER DIE FÖRDERUNG UND DEN SCHUTZ VON INVESTITIONEN (NR: GP XVII RV 1132 AB 1375 S.
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.