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Kurz gesagt

Dieses Abkommen regelt die Einreise und den Aufenthalt luxemburgischer Staatsangehöriger in Österreich ohne Visum. Es legt fest, welche Reisedokumente für die Einreise gültig sind und wie lange der Aufenthalt gestattet ist.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
RIS Dokument KurztitelAbkommen über den Personenverkehr (Luxemburg) KundmachungsorganBGBl. Nr. 263/1975Bundesgesetzblatt Nr. 263 aus 1975, §/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/AnlageArt. 1Artikel eins Inkrafttretensdatum11.03.1975 TextArtikel 1(1)Absatz eins,Luxemburgische Staatsangehörige dürfen ohne Rücksicht darauf, in welchem Staat sie ihren ständigen Aufenthalt haben, mit einem der nachstehend genannten Reisedokumente ohne Sichtvermerk nach Österreich einreisen: a)Litera a gültiger luxemburgischer Reisepaß (Diplomaten-, Dienst- oder gewöhnlicher Reisepaß), b)Litera b seit weniger als fünf Jahren abgelaufener luxemburgischer Reisepaß (Diplomaten-, Dienst- oder gewöhnlicher Reisepaß), c)Litera c gültige luxemburgische Identitätskarte, d)Litera d gültiges luxemburgisches Seedienstbuch oder Schifferausweis, e)Litera e gültiger luxemburgischer Kinderausweis für Kinder unter 15 Jahren, f)Litera f gültiger Sammelreisepaß in Verbindung mit einem Personalausweis, g)Litera g gültige Fremdenkarte für Ausländer, die in Belgien, in der Bundesrepublik Deutschland, in Frankreich, Italien, Liechtenstein, Monaco, in den Niederlanden oder in der Schweiz ausgestellt wurde, wenn in ihr die luxemburgische Staatsangehörigkeit des Inhabers vermerkt ist, h)Litera h gültiger Ausweis für Flugpersonal. (2)Absatz 2,Luxemburgische Staatsangehörige, die Inhaber eines gültigen luxemburgischen Reisepasses (Diplomaten-, Dienst- oder gewöhnlichen Reisepasses) sind, dürfen sich zeitlich unbefristet im Hoheitsgebiet der Republik Österreich aufhalten. (3)Absatz 3,Luxemburgische Staatsangehörige, die Inhaber eines der im Absatz 1 lit. b bis h angeführten Reisedokumente sind, dürfen sich nach der sichtvermerksfreien Einreise drei Monate im Hoheitsgebiet der Republik Österreich aufhalten.Luxemburgische Staatsangehörige, die Inhaber eines der im Absatz 1 Litera b bis h angeführten Reisedokumente sind, dürfen sich nach der sichtvermerksfreien Einreise drei Monate im Hoheitsgebiet der Republik Österreich aufhalten. (4)Absatz 4,Für die Aufenthaltsberechtigung nach den Absätzen 2 und 3 ist keine gesonderte Bewilligung einer österreichischen Behörde erforderlich.

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.