Kurz gesagt
Dieses Gesetz legt fest, welche Zollämter und deren Zweigstellen für die Abfertigung von Waren und Gütern in verschiedenen Verkehrsbereichen zuständig sind. Es handelt sich um eine Durchführungsverordnung zum Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz.
Was es regelt
- Die Zuständigkeiten von Zollämtern und ihren Zweigstellen in verschiedenen Regionen Österreichs.
- Die Art des Verkehrs (Eisenbahn-, Straßen-, Schiffs-, Luft- und Postverkehr), für den Abfertigungen durchgeführt werden.
- Spezifische Abfertigungsaufgaben für bestimmte Güter, wie Gemüse, Obst und Blumenhandel.
- Die Abfertigung von Reise- und Expressegut sowie Sendungen im kombinierten Verkehr.
Wen es betrifft
- Zollämter und deren Zweigstellen in den Finanzlandesdirektionen für Wien, Niederösterreich, Burgenland, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Kärnten, Tirol und Vorarlberg.
- Personen und Unternehmen, die Waren oder Güter über die genannten Verkehrswege abfertigen lassen müssen.
Eckpunkte
- Die Verordnung war vom 01.01.1993 bis zum 30.04.1994 in Kraft.
- Zollämter wie Wien, Linz, Graz, Klagenfurt, Innsbruck, Feldkirch und Bregenz haben mehrere Zweigstellen mit spezifischen Aufgaben.
- Abfertigungen erfolgen für Eisenbahn-, Straßen-, Schiffs-, Luft- und Postverkehr.
- Einige Zweigstellen sind auf bestimmte Güter oder Verfahren spezialisiert, z.B. Wien-Inzersdorf für Gemüse, Obst und Blumenhandel.
Gesetzestext
gesetz - Durchführungsverordnung KundmachungsorganBGBl. Nr. 875/1992Bundesgesetzblatt Nr. 875 aus 1992, §/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/AnlageAnl. 1Anlage eins Inkrafttretensdatum01.01.1993 Außerkra
§ 2
genannten Verfahren Scharnitz Bahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr Mittenwald Abfertigung von Reisegut und Expreßgut im Eisenbahnverkehr Sillian Bahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr Vils Bahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr G. Im Bereich der Finanzlandesdirektion für Vorarlberg Feldkirch Bahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr Buchs Abfertigung im Eisenbahnverkehr Bangs Abfertigung im Straßenverkehr,
§ 2
genannten Verfahren Meiningen Abfertigung im Straßenverkehr Nofels Abfertigung im Straßenverkehr,
§ 2
genannten Verfahren Tisis Abfertigung im Straßenverkehr, Tosters Abfertigung im Straßenverkehr,
§ 2
genannten Verfahren Bregenz Lindau-Stadt Abfertigung von Reisegut und Expreßgut im Eisenbahnverkehr Seehafen Abfertigung von Reisegut im Schiffsverkehr Höchst St. Margrethen Abfertigung im Eisenbahnverkehr Hörbranz Unterhochsteg Abfertigung im Straßenverkehr Oberhochsteg Abfertigung im Straßenverkehr,
§ 2
genannten Verfahren Lustenau Schmitterbrücke Abfertigung im Straßenverkehr,
§ 2
genannten Verfahren Wiesenrain Abfertigung im Straßenverkehr,
§ 2
genannten Verfahren Wolfurt Post Abfertigung im Postverkehr