Kurz gesagt
Dieses Gesetz legt fest, welche Zollämter und deren Zweigstellen für die Abfertigung von Waren und Gütern in verschiedenen Verkehrsbereichen zuständig sind. Es handelt sich um eine Durchführungsverordnung zum Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz.
Was es regelt
- Die Zuständigkeiten von Zollämtern und ihren Zweigstellen in verschiedenen Regionen Österreichs.
- Die Art des Verkehrs (Eisenbahn-, Straßen-, Schiffs-, Luft- und Postverkehr), für den Abfertigungen durchgeführt werden.
- Spezifische Abfertigungsaufgaben für bestimmte Güter, wie Gemüse, Obst und Blumenhandel.
- Die Abfertigung von Reise- und Expressegut sowie Sendungen im kombinierten Verkehr.
Wen es betrifft
- Zollämter und deren Zweigstellen in den Finanzlandesdirektionen für Wien, Niederösterreich, Burgenland, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Kärnten, Tirol und Vorarlberg.
- Personen und Unternehmen, die Waren oder Güter über die genannten Verkehrswege abfertigen lassen müssen.
Eckpunkte
- Die Verordnung war vom 01.01.1993 bis zum 30.04.1994 in Kraft.
- Zollämter wie Wien, Linz, Graz, Klagenfurt, Innsbruck, Feldkirch und Bregenz haben mehrere Zweigstellen mit spezifischen Aufgaben.
- Abfertigungen erfolgen für Eisenbahn-, Straßen-, Schiffs-, Luft- und Postverkehr.
- Einige Zweigstellen sind auf bestimmte Güter oder Verfahren spezialisiert, z.B. Wien-Inzersdorf für Gemüse, Obst und Blumenhandel.
📄 Gesetzestext
RIS Dokument
KurztitelAbgabenverwaltungsorganisationsgesetz - Durchführungsverordnung
KundmachungsorganBGBl. Nr. 875/1992Bundesgesetzblatt Nr. 875 aus 1992,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/AnlageAnl. 1Anlage eins
Inkrafttretensdatum01.01.1993
Außerkrafttretensdatum30.04.1994
Text Anlage zu § 5
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Zollamt Zweigstelle Aufgaben
1 2 3
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A. Im Bereich der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich
und Burgenland
Wien Hafen Albern Abfertigung im Eisenbahn-,
Straßen- und Schiffsverkehr
Zollfreizone Abfertigung im Eisenbahn-,
Straßen- und Schiffsverkehr
Großmarkt Abfertigung von Gemüse, Obst
Wien-Inzersorf und Waren des Blumenhandels
Bahnhof Matzleinsdorf Abfertigung im
Eisenbahnverkehr
Franz-Josefs-Bahnhof Abfertigung im
Eisenbahnverkehr
Nordwestbahnhof Abfertigung im
Eisenbahnverkehr
Südbahn-Frachtenbahnhof Abfertigung im
Eisenbahnverkehr
Westbahn-Frachtenbahnhof Abfertigung im
Eisenbahnverkehr
Südbahn-Personenbahnhof Abfertigung von Reisegut und
Expreßgut im
Eisenbahnverkehr und von
Sendungen im kombinierten
Verkehr
Westbahn-Personenbahnhof Abfertigung von Reisegut und
Expreßgut im
Eisenbahnverkehr
Paket-Postverzollung Abfertigung im Postverkehr
Paket-Selbstverzollung Abfertigung im Postverkehr
Briefverzollung Abfertigung im Postverkehr
Westbahn-Post Abfertigung im Postverkehr
Donau-Praterkai Abfertigung im
Schiffsverkehr
Hainburg Abfertigung im
Schiffsverkehr
Amstetten Bahnhof Abfertigung im
Eisenbahnverkehr
Gmünd Bahnhof Abfertigung im
Eisenbahnverkehr
Klingenbach Sopron Abfertigung im
Eisenbahnverkehr
Nickelsdorf Hegyeshalom Abfertigung im
Eisenbahnverkehr
St. Pölten Bahnhof Abfertigung im
Eisenbahnverkehr
Wiener Bahnhof Abfertigung im
Neustadt Eisenbahnverkehr
B. Im Bereich der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich
Linz Stadthafen Abfertigung im Eisenbahn-,
Straßen- und Schiffsverkehr
Zollfreizone Abfertigung im Eisenbahn-,
und Straßenverkehr
Frachtenbahnhof Abfertigung im
Eisenbahnverkehr
Hauptbahnhof Abfertigung von Reisegut im
Eisenbahnverkehr
Flughafen Abfertigung im Luftverkehr
Post Abfertigung im Postverkehr
Hörsching Abfertigung im
Straßenverkehr
Braunau Simbach Abfertigung im
Straßenverkehr
Simbach-Bahnhof Abfertigung im
Eisenbahnverkehr
Felsenhütt Obernzell Abfertigung im
Schiffsverkehr
Passau Donaulände Abfertigung im
Schiffsverkehr
Steyr Bahnhof Abfertigung im
Eisenbahnverkehr
Post Abfertigung im Postverkehr
Suben Flugplatz Suben Abfertigung im Luftverkehr
Wels Bahnhof Abfertigung im
Eisenbahnverkehr
Post Abfertigung im Postverkehr
Wullowitz Summerau Abfertigung im
Eisenbahnverkehr
C. Im Bereich der Finanzlandesdirektion für Salzburg
Salzburg Bahnhof-Perron Abfertigung von Reisegut und
Massengütern im
Eisenbahnverkehr
Liefering-Bahn Abfertigung im
Eisenbahnverkehr
Flughafen Abfertigung im Luftverkehr
Post Abfertigung im Postverkehr
Straße Abfertigung im
Straßenverkehr und
Ausstellung von
Verschlußanerkenntnissen
D. Im Bereich der Finanzlandesdirektion für Steiermark
Graz Zollfreizone Abfertigung im
Straßenverkehr
Frachtenbahnhof Abfertigung im
Eisenbahnverkehr
Ostbahnhof Abfertigung im gebundenen
Verkehr und von Sendungen im
kombinierten Güterverkehr
Flughafen Abfertigung im Luftverkehr
Post Abfertigung im Postverkehr
Leoben Bahnhof Abfertigung im
Eisenbahnverkehr
Spielfeld Bahnhof Abfertigung im
Eisenbahnverkehr
Leibnitz Abfertigung im
Eisenbahnverkehr
E. Im Bereich der Finanzlandesdirektion für Kärnten
Klagenfurt Frachtenbahnhof Abfertigung im
Eisenbahnverkehr und von im
kombinierten Verkehr über
den Bahnhof Viktring
einlangenden oder abgehenden
Sendungen
Post Abfertigung im Postverkehr
und von Reisegut im
Eisenbahnverkehr
Flughafen-Straße Abfertigung im Straßen- und
Luftverkehr
Bleiburg Grablach Abfertigung im
Straßenverkehr
Villach Frachtenbahnhof Abfertigung im
Eisenbahnverkehr
Bahnhof Villach-Süd Abfertigung im
Eisenbahnverkehr
Post Abfertigung im Postverkehr
F. Im Bereich der Finanzlandesdirektion für Tirol
Innsbruck Tiroler Zollfreizone Abfertigung im Eisenbahn-
und Straßenverkehr
Flughafen Abfertigung im Luftverkehr
Frachtenbahnhof Abfertigung im
Eisenbahnverkehr
Personenbahnhof Abfertigung von Reisegut und
Expreßgut im
Eisenbahnverkehr
Post Abfertigung im Postverkehr
Brennerpaß Brenner-Bahnhof Abfertigung von Reisegut im
Eisenbahnverkehr
Brenner-Straße Abfertigung im
Straßenverkehr
Ehrwald Bahnhof Abfertigung im
Eisenbahnverkehr
Zugspitze Abfertigung im Reiseverkehr
und Expreßgut
Kiefersfelden Bundesstraße Abfertigung im
Straßenverkehr
Kufstein Personenbahnhof Abfertigung von Reisegut und
Expreßgut im
Eisenbahnverkehr
Post Abfertigung im Postverkehr
Lienz Post Abfertigung im Postverkehr
Nauders Martinsbruck Abfertigung im
Straßenverkehr
Reutte Post Abfertigung im Postverkehr
Plansee Abfertigung im
Straßenverkehr ausgenommen
die im § 2 genannten
Verfahren
Scharnitz Bahnhof Abfertigung im
Eisenbahnverkehr
Mittenwald Abfertigung von Reisegut und
Expreßgut im
Eisenbahnverkehr
Sillian Bahnhof Abfertigung im
Eisenbahnverkehr
Vils Bahnhof Abfertigung im
Eisenbahnverkehr
G. Im Bereich der Finanzlandesdirektion für Vorarlberg
Feldkirch Bahnhof Abfertigung im
Eisenbahnverkehr
Buchs Abfertigung im
Eisenbahnverkehr
Bangs Abfertigung im
Straßenverkehr, ausgenommen
die im § 2 genannten
Verfahren
Meiningen Abfertigung im
Straßenverkehr
Nofels Abfertigung im
Straßenverkehr, ausgenommen
die im § 2 genannten
Verfahren
Tisis Abfertigung im
Straßenverkehr,
Tosters Abfertigung im
Straßenverkehr, ausgenommen
die im § 2 genannten
Verfahren
Bregenz Lindau-Stadt Abfertigung von Reisegut und
Expreßgut im
Eisenbahnverkehr
Seehafen Abfertigung von Reisegut im
Schiffsverkehr
Höchst St. Margrethen Abfertigung im
Eisenbahnverkehr
Hörbranz Unterhochsteg Abfertigung im
Straßenverkehr
Oberhochsteg Abfertigung im
Straßenverkehr, ausgenommen
die im § 2 genannten
Verfahren
Lustenau Schmitterbrücke Abfertigung im
Straßenverkehr, ausgenommen
die im § 2 genannten
Verfahren
Wiesenrain Abfertigung im
Straßenverkehr, ausgenommen
die im § 2 genannten
Verfahren
Wolfurt Post Abfertigung im Postverkehr
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.