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Europaius

Kurz gesagt

Diese Verordnung legt fest, welche Zollämter und deren Zweigstellen für die Abfertigung von Waren in verschiedenen Verkehrsbereichen zuständig sind. Sie listet spezifische Standorte und deren jeweilige Aufgaben im Zollwesen auf.

Was es regelt

  • Die Zuständigkeiten von Zollämtern und ihren Zweigstellen.
  • Die Arten des Verkehrs (Eisenbahn-, Straßen-, Schiffs-, Luft- und Postverkehr), in denen Abfertigungen stattfinden.
  • Spezifische Abfertigungsaufgaben für bestimmte Waren, wie Gemüse, Obst und Blumenhandel.
  • Die geografische Zuordnung der Zollämter zu den Finanzlandesdirektionen.

Wen es betrifft

  • Personen und Unternehmen, die Waren über die genannten Verkehrswege importieren oder exportieren.
  • Die Finanzlandesdirektionen für Wien, Niederösterreich, Burgenland, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Kärnten, Tirol und Vorarlberg.

Eckpunkte

  • Die Verordnung war vom 01.05.1994 bis zum 31.12.1994 in Kraft.
  • Zollämter wie Wien, Linz, Salzburg, Graz, Klagenfurt, Innsbruck, Feldkirch und Bregenz haben mehrere Zweigstellen.
  • Abfertigungen erfolgen für Eisenbahn-, Straßen-, Schiffs-, Luft- und Postverkehr.
  • Einige Zweigstellen haben spezielle Aufgaben, z.B. Wien-Inzersdorf für Gemüse, Obst und Blumenhandel.
Gesetzestext
Gesetzestext

gesetz - Durchführungsverordnung KundmachungsorganBGBl. Nr. 875/1992 aufgehoben durch BGBl. Nr. 38/1995Bundesgesetzblatt Nr. 875 aus 1992, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 38 aus 1995, §/Artikel

§ 2

genannten Verfahren Scharnitz Bahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr Mittenwald Abfertigung von Reisegut und Expreßgut im Eisenbahnverkehr Sillian Bahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr Vils Bahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr G. Im Bereich der Finanzlandesdirektion für Vorarlberg Feldkirch Bahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr Buchs Abfertigung im Eisenbahnverkehr Bangs Abfertigung im Straßenverkehr,

§ 2

genannten Verfahren Meiningen Abfertigung im Straßenverkehr Nofels Abfertigung im Straßenverkehr,

§ 2

genannten Verfahren Tisis Abfertigung im Straßenverkehr, Tosters Abfertigung im Straßenverkehr,

§ 2

genannten Verfahren Bregenz Lindau-Stadt Abfertigung von Reisegut und Expreßgut im Eisenbahnverkehr Seehafen Abfertigung von Reisegut im Schiffsverkehr Höchst St. Margrethen Abfertigung im Eisenbahn- und Straßenverkehr Hard Abfertigung im Schiffs- und Straßenverkehr,

§ 2

genannten Verfahren Hörbranz Unterhochsteg Abfertigung im Straßenverkehr Oberhochsteg Abfertigung im Straßenverkehr,

§ 2

genannten Verfahren Lustenau Schmitterbrücke Abfertigung im Straßenverkehr,

§ 2

genannten Verfahren Wiesenrain Abfertigung im Straßenverkehr,

§ 2

genannten Verfahren Wolfurt Post Abfertigung im Postverkehr

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.