Kurz gesagt
Diese Verordnung legt fest, welche Zollämter und deren Zweigstellen für die Abfertigung von Waren in verschiedenen Verkehrsbereichen zuständig sind. Sie listet spezifische Standorte und deren jeweilige Aufgaben im Zollwesen auf.
Was es regelt
- Die Zuständigkeiten von Zollämtern und ihren Zweigstellen.
- Die Arten des Verkehrs (Eisenbahn-, Straßen-, Schiffs-, Luft- und Postverkehr), in denen Abfertigungen stattfinden.
- Spezifische Abfertigungsaufgaben für bestimmte Waren, wie Gemüse, Obst und Blumenhandel.
- Die geografische Zuordnung der Zollämter zu den Finanzlandesdirektionen.
Wen es betrifft
- Personen und Unternehmen, die Waren über die genannten Verkehrswege importieren oder exportieren.
- Die Finanzlandesdirektionen für Wien, Niederösterreich, Burgenland, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Kärnten, Tirol und Vorarlberg.
Eckpunkte
- Die Verordnung war vom 01.05.1994 bis zum 31.12.1994 in Kraft.
- Zollämter wie Wien, Linz, Salzburg, Graz, Klagenfurt, Innsbruck, Feldkirch und Bregenz haben mehrere Zweigstellen.
- Abfertigungen erfolgen für Eisenbahn-, Straßen-, Schiffs-, Luft- und Postverkehr.
- Einige Zweigstellen haben spezielle Aufgaben, z.B. Wien-Inzersdorf für Gemüse, Obst und Blumenhandel.
📄 Gesetzestext
RIS Dokument
KurztitelAbgabenverwaltungsorganisationsgesetz - Durchführungsverordnung
KundmachungsorganBGBl. Nr. 875/1992 aufgehoben durch BGBl. Nr. 38/1995Bundesgesetzblatt Nr. 875 aus 1992, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 38 aus 1995,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/AnlageAnl. 1Anlage eins
Inkrafttretensdatum01.05.1994
Außerkrafttretensdatum31.12.1994
Text Anlage zu § 5
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Zollamt Zweigstelle Aufgaben
1 2 3
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A. Im Bereich der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich
und Burgenland
Wien Hafen Albern Abfertigung im Eisenbahn-,
Straßen- und Schiffsverkehr
Zollfreizone Abfertigung im Eisenbahn-,
Straßen- und Schiffsverkehr
Großmarkt Abfertigung von Gemüse, Obst
Wien-Inzersorf und Waren des Blumenhandels
Bahnhof Matzleinsdorf Abfertigung im
Eisenbahnverkehr
Franz-Josefs-Bahnhof Abfertigung im
Eisenbahnverkehr
Nordwestbahnhof Abfertigung im
Eisenbahnverkehr
Südbahn-Frachtenbahnhof Abfertigung im
Eisenbahnverkehr
Westbahn-Frachtenbahnhof Abfertigung im
Eisenbahnverkehr
Südbahn-Personenbahnhof Abfertigung von Reisegut und
Expreßgut im
Eisenbahnverkehr und von
Sendungen im kombinierten
Verkehr
Westbahn-Personenbahnhof Abfertigung von Reisegut und
Expreßgut im
Eisenbahnverkehr
Paket-Postverzollung Abfertigung im Postverkehr
Paket-Selbstverzollung Abfertigung im Postverkehr
Briefverzollung Abfertigung im Postverkehr
Westbahn-Post Abfertigung im Postverkehr
Donau-Praterkai Abfertigung im
Schiffsverkehr
Hainburg Abfertigung im
Schiffsverkehr
Amstetten Bahnhof Abfertigung im
Eisenbahnverkehr
Gmünd Bahnhof Abfertigung im
Eisenbahnverkehr
Kleinhaugsdorf Retz Abfertigung im
Eisenbahnverkehr
Klingenbach Sopron Abfertigung im
Eisenbahnverkehr
Nickelsdorf Hegyeshalom Abfertigung im
Eisenbahnverkehr
St. Pölten Bahnhof Abfertigung im
Eisenbahnverkehr
Wiener Bahnhof Abfertigung im
Neustadt Eisenbahnverkehr
B. Im Bereich der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich
Linz Stadthafen Abfertigung im Eisenbahn-,
Straßen- und Schiffsverkehr
Zollfreizone Abfertigung im Eisenbahn-,
und Straßenverkehr
Frachtenbahnhof Abfertigung im
Eisenbahnverkehr
Flughafen Abfertigung im Luftverkehr
Post Abfertigung im Postverkehr
Hörsching Abfertigung im
Straßenverkehr
Braunau Simbach Abfertigung im
Straßenverkehr
Simbach-Bahnhof Abfertigung im
Eisenbahnverkehr
Felsenhütt Obernzell Abfertigung im
Schiffsverkehr
Passau Donaulände Abfertigung im
Schiffsverkehr
Steyr Post Abfertigung im Postverkehr
Suben Flugplatz Suben Abfertigung im Luftverkehr
Wels Bahnhof Abfertigung im
Eisenbahnverkehr
Post Abfertigung im Postverkehr
Wullowitz Summerau Abfertigung im
Eisenbahnverkehr
C. Im Bereich der Finanzlandesdirektion für Salzburg
Salzburg Bahnhof-Perron Abfertigung von Reisegut
im Eisenbahnverkehr
Liefering-Bahn Abfertigung im
Eisenbahnverkehr
Flughafen Abfertigung im Luftverkehr
Post Abfertigung im Postverkehr
Straße Abfertigung im
Straßenverkehr und
Ausstellung von
Verschlußanerkenntnissen
D. Im Bereich der Finanzlandesdirektion für Steiermark
Graz Zollfreizone Abfertigung im
Straßenverkehr
Frachtenbahnhof Abfertigung im
Eisenbahnverkehr
Ostbahnhof Abfertigung im gebundenen
Verkehr und von Sendungen im
kombinierten Güterverkehr
Flughafen Abfertigung im Luftverkehr
Post Abfertigung im Postverkehr
Leoben Bahnhof Abfertigung im
Eisenbahnverkehr
Spielfeld Bahnhof Abfertigung im
Eisenbahnverkehr
Leibnitz Abfertigung im
Eisenbahnverkehr
E. Im Bereich der Finanzlandesdirektion für Kärnten
Klagenfurt Frachtenbahnhof Abfertigung im
Eisenbahnverkehr und von im
kombinierten Verkehr über
den Bahnhof Viktring
einlangenden oder abgehenden
Sendungen
Post Abfertigung im Postverkehr
und von Reisegut im
Eisenbahnverkehr
Flughafen-Straße Abfertigung im Straßen- und
Luftverkehr
Bleiburg Bahnhof Abfertigung im
Eisenbahnverkehr
Villach Bahnhof Villach-Süd Abfertigung im
Eisenbahnverkehr
Post/Bahn Abfertigung im Post-
und Eisenbahnverkehr
F. Im Bereich der Finanzlandesdirektion für Tirol
Innsbruck Tiroler Zollfreizone Abfertigung im Eisenbahn-
und Straßenverkehr
Flughafen Abfertigung im Luftverkehr
Frachtenbahnhof Abfertigung im
Eisenbahnverkehr
Personenbahnhof Abfertigung von Reisegut und
Expreßgut im
Eisenbahnverkehr
Post Abfertigung im Postverkehr
Brennerpaß Brenner-Bahnhof Abfertigung von Reisegut im
Eisenbahnverkehr
Brenner-Straße Abfertigung im
Straßenverkehr
Ehrwald Bahnhof Abfertigung im
Eisenbahnverkehr
Kiefersfelden Bundesstraße Abfertigung im
Straßenverkehr
Kufstein Personenbahnhof Abfertigung von Reisegut und
Expreßgut im
Eisenbahnverkehr
Lienz Post Abfertigung im Postverkehr
Nauders Martinsbruck Abfertigung im
Straßenverkehr
Reutte Post Abfertigung im Postverkehr
Plansee Abfertigung im
Straßenverkehr ausgenommen
die im § 2 genannten
Verfahren
Scharnitz Bahnhof Abfertigung im
Eisenbahnverkehr
Mittenwald Abfertigung von Reisegut und
Expreßgut im
Eisenbahnverkehr
Sillian Bahnhof Abfertigung im
Eisenbahnverkehr
Vils Bahnhof Abfertigung im
Eisenbahnverkehr
G. Im Bereich der Finanzlandesdirektion für Vorarlberg
Feldkirch Bahnhof Abfertigung im
Eisenbahnverkehr
Buchs Abfertigung im
Eisenbahnverkehr
Bangs Abfertigung im
Straßenverkehr, ausgenommen
die im § 2 genannten
Verfahren
Meiningen Abfertigung im
Straßenverkehr
Nofels Abfertigung im
Straßenverkehr, ausgenommen
die im § 2 genannten
Verfahren
Tisis Abfertigung im
Straßenverkehr,
Tosters Abfertigung im
Straßenverkehr, ausgenommen
die im § 2 genannten
Verfahren
Bregenz Lindau-Stadt Abfertigung von Reisegut und
Expreßgut im
Eisenbahnverkehr
Seehafen Abfertigung von Reisegut im
Schiffsverkehr
Höchst St. Margrethen Abfertigung im
Eisenbahn- und
Straßenverkehr
Hard Abfertigung im Schiffs- und
Straßenverkehr, ausgenommen
die im § 2 genannten
Verfahren
Hörbranz Unterhochsteg Abfertigung im
Straßenverkehr
Oberhochsteg Abfertigung im
Straßenverkehr, ausgenommen
die im § 2 genannten
Verfahren
Lustenau Schmitterbrücke Abfertigung im
Straßenverkehr, ausgenommen
die im § 2 genannten
Verfahren
Wiesenrain Abfertigung im
Straßenverkehr, ausgenommen
die im § 2 genannten
Verfahren
Wolfurt Post Abfertigung im Postverkehr
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.