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Kurztitel3. Formblatt-V
KundmachungsorganBGBl. II Nr. 197/2001 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 316/2008Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 197 aus 2001, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 316 aus 2008,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/AnlageAnl. 2Anlage 2
Inkrafttretensdatum15.05.2001
Außerkrafttretensdatum31.10.2008
Text Anlage 2
Offenzulegender Anhang *1) *2)
Firmenbuchnummer Firmenbuchgericht Beginn und Ende des
Geschäftsjahrs
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Firma:
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1.Ziffer eins
Angabe, wenn die einmal gewählte Form der Darstellung, insbesondere der Gliederung der Bilanz, nicht beibehalten wurde (§ 223 Abs. 1 HGB):Angabe, wenn die einmal gewählte Form der Darstellung, insbesondere der Gliederung der Bilanz, nicht beibehalten wurde (Paragraph 223, Absatz eins, HGB):
-Strichaufzählung
Begründung dafür:
2.Ziffer 2
Angabe und Erläuterung, wenn Vorjahresbeträge nicht vergleichbar sind oder der Vorjahresbetrag angepasst wurde (§ 223 Abs. 2 HGB):Angabe und Erläuterung, wenn Vorjahresbeträge nicht vergleichbar sind oder der Vorjahresbetrag angepasst wurde (Paragraph 223, Absatz 2, HGB):
3.Ziffer 3
Abweichung auf Grund der für einen Geschäftszweig vorgeschriebenen Gliederung (§ 223 Abs. 3 HGB):Abweichung auf Grund der für einen Geschäftszweig vorgeschriebenen Gliederung (Paragraph 223, Absatz 3, HGB):
-Strichaufzählung
Begründung dafür:
4.Ziffer 4
Zugehörigkeit eines Postens der Bilanz auch zu (einem) anderen Posten, falls dies zur Aufstellung eines klaren und übersichtlichen Jahresabschlusses erforderlich ist (§ 223 Abs. 5 HGB):Zugehörigkeit eines Postens der Bilanz auch zu (einem) anderen Posten, falls dies zur Aufstellung eines klaren und übersichtlichen Jahresabschlusses erforderlich ist (Paragraph 223, Absatz 5, HGB):
5.Ziffer 5
Bei Ausweis eines "negativen Eigenkapitals": Erläuterung, ob eine Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts vorliegt (§ 225 Abs. 1 HGB):Bei Ausweis eines "negativen Eigenkapitals": Erläuterung, ob eine Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts vorliegt (Paragraph 225, Absatz eins, HGB):
6.Ziffer 6
Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 236 Z 1):Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Paragraph 236, Ziffer eins,):
-Strichaufzählung
Begründung dafür:
-Strichaufzählung
Gesonderte Darstellung des Einflusses auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage:
7.Ziffer 7
Aktivierte Zinsen für Fremdkapital im Sinne des § 203 Abs. 4 HGB (§ 236 Z 2 HGB):Aktivierte Zinsen für Fremdkapital im Sinne des Paragraph 203, Absatz 4, HGB (Paragraph 236, Ziffer 2, HGB):
8.Ziffer 8
Aktivierte Verwaltungs- und Vertriebskosten im Sinne des § 206 Abs. 3 HGB (§ 236 Z 4 HGB)Aktivierte Verwaltungs- und Vertriebskosten im Sinne des Paragraph 206, Absatz 3, HGB (Paragraph 236, Ziffer 4, HGB)
-Strichaufzählung
im Geschäftsjahr:
-Strichaufzählung
insgesamt über die Herstellungskosten hinaus:
9.Ziffer 9
Jeweils zusammengefasst für alle Posten der Verbindlichkeiten (§ 237 Z 1 in Verbindung mit § 242 Abs. 2 HGB)Jeweils zusammengefasst für alle Posten der Verbindlichkeiten (Paragraph 237, Ziffer eins, in Verbindung mit Paragraph 242, Absatz 2, HGB)
-Strichaufzählung
Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren:
-Strichaufzählung
Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr:
-Strichaufzählung
Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, für die dingliche Sicherheiten bestellt sind:
-Strichaufzählung
Art und Form dieser Sicherheiten:
10.Ziffer 10
Grundlagen für die Umrechnung von Posten, die auf fremde Währung lauten (lauteten), in Schilling oder in EURO (§ 237 Z 2 HGB):Grundlagen für die Umrechnung von Posten, die auf fremde Währung lauten (lauteten), in Schilling oder in EURO (Paragraph 237, Ziffer 2, HGB):
11.Ziffer 11
Aufgliederung und Erläuterung der gemäß § 199 HGB ausgewiesene Haftungsverhältnisse (§ 237 Z 3 HGB); Betrag insgesamt:Aufgliederung und Erläuterung der gemäß Paragraph 199, HGB ausgewiesene Haftungsverhältnisse (Paragraph 237, Ziffer 3, HGB); Betrag insgesamt:
-Strichaufzählung
davon Haftungen gegenüber verbundenen Unternehmen:
-Strichaufzählung
davon Pfandrechte:
-Strichaufzählung
davon sonstige dingliche Sicherheiten:
12.Ziffer 12
In der Bilanz nicht gesondert ausgewiesener Betrag der Einlagen von stillen Gesellschaftern (§ 237 Z 10 HGB):In der Bilanz nicht gesondert ausgewiesener Betrag der Einlagen von stillen Gesellschaftern (Paragraph 237, Ziffer 10, HGB):
13.Ziffer 13
Name und Sitz des Mutterunternehmens der Gesellschaft, das den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt, und ihres Mutterunternehmens, das den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, sowie im Fall der Offenlegung der von diesen Mutterunternehmen aufgestellten Konzernabschlüssen der Ort, wo diese erhältlich sind (§ 237 Z 12 HGB):Name und Sitz des Mutterunternehmens der Gesellschaft, das den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt, und ihres Mutterunternehmens, das den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, sowie im Fall der Offenlegung der von diesen Mutterunternehmen aufgestellten Konzernabschlüssen der Ort, wo diese erhältlich sind (Paragraph 237, Ziffer 12, HGB):
14.Ziffer 14
Name und Sitz anderer Unternehmen, von denen das Unternehmen oder für dessen Rechnung eine andere Person mindestens den fünften Teil der Anteile besitzt, sowie
-Strichaufzählung
Höhe des Anteils am Kapital,
-Strichaufzählung
das Eigenkapital
-Strichaufzählung
und das Ergebnis des letzten Geschäftsjahres dieser Unternehmen, für das ein Jahresabschluss vorliegt (§ 238 Z 2 HGB):und das Ergebnis des letzten Geschäftsjahres dieser Unternehmen, für das ein Jahresabschluss vorliegt (Paragraph 238, Ziffer 2, HGB):
15.Ziffer 15
Name, Sitz und Rechtsform von Unternehmen, deren unbeschränkt haftender Gesellschafter die Gesellschaft ist (§ 238 Z 2 HGB):Name, Sitz und Rechtsform von Unternehmen, deren unbeschränkt haftender Gesellschafter die Gesellschaft ist (Paragraph 238, Ziffer 2, HGB):
16.Ziffer 16
Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer während des Geschäftsjahrs (§ 239 Abs. 1 Z 1 HGB)Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer während des Geschäftsjahrs (Paragraph 239, Absatz eins, Ziffer eins, HGB)
-Strichaufzählung
insgesamt:
-Strichaufzählung
davon Arbeiter:
-Strichaufzählung
davon Angestellte:
17.Ziffer 17
Vorschüsse, Kredite und eingegangene Haftungsverhältnisse (§ 239 Abs. 1 Z 2 HGB) an bzw. fürVorschüsse, Kredite und eingegangene Haftungsverhältnisse (Paragraph 239, Absatz eins, Ziffer 2, HGB) an bzw. für
a)Litera a
Geschäftsführer
- Betrag der Vorschüsse/Kredite:
-Strichaufzählung
Zinsen dafür:
-Strichaufzählung
wesentliche Bedingungen:
-Strichaufzählung
im Geschäftsjahr zurückgezahlte Beträge:
-Strichaufzählung
zugunsten der Geschäftsführer eingegangene Haftungsverhältnisse:
b)Litera b
Aufsichtsratsmitglieder
- Betrag der Vorschüsse/Kredite:
-Strichaufzählung
Zinsen dafür:
-Strichaufzählung
wesentliche Bedingungen:
-Strichaufzählung
im Geschäftsjahr zurückgezahlte Beträge:
-Strichaufzählung
zugunsten der Aufsichtsratsmitglieder eingegangene Haftungsverhältnisse:
18.Ziffer 18
Mitglieder (Familienname und Vorname, § 239 Abs. 2 HGB) der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats:Mitglieder (Familienname und Vorname, Paragraph 239, Absatz 2, HGB) der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats:
-Strichaufzählung
Geschäftsführer:
-Strichaufzählung
Aufsichtsrat:
19.Ziffer 19
Darstellung der Entwicklung der Posten des Anlagevermögens und des Postens "Aufwendungen für das Ingangsetzen und Erweitern eines Betriebs" (Anlagenspiegel, § 226 Abs. 1 HGB):Darstellung der Entwicklung der Posten des Anlagevermögens und des Postens "Aufwendungen für das Ingangsetzen und Erweitern eines Betriebs" (Anlagenspiegel, Paragraph 226, Absatz eins, HGB):
(gegebenenfalls anheften)
20.Ziffer 20
Zuweisung zu und Auflösung von Bewertungsreserven, entsprechend den Posten des Anlagevermögens (Bewertungsreservenspiegel, § 230 Abs. 2 HGB):Zuweisung zu und Auflösung von Bewertungsreserven, entsprechend den Posten des Anlagevermögens (Bewertungsreservenspiegel, Paragraph 230, Absatz 2, HGB):
(gegebenenfalls anheften)
21.Ziffer 21
Zusätzlich erforderliche Angaben zur Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens (§§ 222 Abs. 2 und 236 erster Satz HGB):Zusätzlich erforderliche Angaben zur Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens (Paragraphen 222, Absatz 2 und 236 erster Satz HGB):
22.Ziffer 22
Wurden Angaben gem. § 238 Z 2 HGB unterlassen, weil sie geeignet sind, dem Unternehmen oder dem anderen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen (§ 241 Abs. 2 letzter Satz HGB):Wurden Angaben gem. Paragraph 238, Ziffer 2, HGB unterlassen, weil sie geeignet sind, dem Unternehmen oder dem anderen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen (Paragraph 241, Absatz 2, letzter Satz HGB):
23.Ziffer 23
Betrag der nicht eingeforderten ausstehenden Stammeinlagen
(§ 229 Abs. 1 HGB):(Paragraph 229, Absatz eins, HGB):
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Unterschrift des Geschäftsführers/der
Geschäftsführer in vertretungsbefugter
Anzahl *3)
...................................... ................, am .......
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*1) Achtung: a) Besteht nach § 268 HGB Prüfungspflicht, so ist auch*1) Achtung: a) Besteht nach Paragraph 268, HGB Prüfungspflicht, so ist auch
der Bestätigungsvermerk oder der Vermerk über dessen Versagung oder Einschränkung offenzulegen.
b)Litera b
Reicht der Platz für die Angaben nicht aus, so ist erforderlichenfalls ein Beiblatt anzuheften.
*2) Das Nichtanführen eines Punktes dieses Anhangs gilt als Erklärung, dass die entsprechenden Angaben für die Gesellschaft nicht zutreffen.
*3) Basierend auf der Rechtsmeinung, dass die Vorlage durch die gesetzlichen Vertreter in vertretungsbefugter Anzahl ausreicht (siehe etwa Jabornegg, Kommentar zum HGB, RZ 4 zu § 277 mwN).*3) Basierend auf der Rechtsmeinung, dass die Vorlage durch die gesetzlichen Vertreter in vertretungsbefugter Anzahl ausreicht (siehe etwa Jabornegg, Kommentar zum HGB, RZ 4 zu Paragraph 277, mwN).
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.