Kurz gesagt
Dieses Gesetz ist eine Verordnung, die ein detailliertes Verzeichnis von Abfallarten festlegt. Es dient dazu, verschiedene Abfälle systematisch zu kategorisieren.
Was es regelt
- Die Klassifizierung von Abfällen aus dem Aufsuchen, Ausbeuten und Gewinnen von Bodenschätzen.
- Die Kategorisierung von Abfällen aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei.
- Die Einteilung von Abfällen aus der Herstellung und Verarbeitung von Nahrungsmitteln.
- Die Spezifizierung von Abfällen aus der Holzbearbeitung, Leder-, Pelz- und Textilindustrie sowie weiteren industriellen Prozessen.
Wen es betrifft
- Betriebe, die Abfälle aus dem Bergbau und der Verarbeitung von Bodenschätzen erzeugen.
- Unternehmen und Betriebe in der Landwirtschaft, im Gartenbau, in der Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei.
- Hersteller und Verarbeiter von Nahrungsmitteln.
Eckpunkte
- Das Verzeichnis umfasst 20 Hauptkapitel für Abfallarten, von "Abfälle, die beim Aufsuchen, Ausbeuten und Gewinnen sowie bei der physikalischen und chemischen Behandlung von Bodenschätzen entstehen" (Kapitel 01) bis "Siedlungsabfälle" (Kapitel 20).
- Innerhalb der Kapitel gibt es spezifische Abfallcodes und -bezeichnungen, wie z.B. "Abfälle aus dem Abbau von metallhaltigen Bodenschätzen" (01 01 01).
- Einige Abfallarten sind als "gefährliche Stoffe enthaltend" gekennzeichnet, z.B. "Säure bildende Aufbereitungsrückstände aus der Verarbeitung von sulfidischem Erz" (01 03 04*).
- Die Verordnung war vom 01.05.2005 bis 30.12.2008 in Kraft.
🔗 Zur amtlichen Quelle
AI výklad z oficiálního znění zákona. Orientační, nenahrazuje právní radu.