Kurz gesagt
Diese Verordnung legt die Mindestanforderungen für die Haltung von Säugetieren fest, insbesondere für Hunde, Katzen und Kleinnager, um deren Wohlbefinden und Gesundheit zu gewährleisten. Sie regelt detailliert die Bedingungen für Auslauf, Sozialkontakt, Unterbringung und Pflege dieser Tiere.
Was es regelt
- Allgemeine Anforderungen an die Haltung von Hunden, einschließlich Auslauf, Sozialkontakt und Trennung von Welpen.
- Spezifische Bedingungen für die Haltung von Hunden im Freien, in Räumen und in Zwingern.
- Mindestanforderungen für die Haltung von Katzen, wie Käfigverbot, Sozialverhalten und Kastrationspflicht bei Freigängern.
- Allgemeine Haltungsbedingungen für Kleinnager, einschließlich Käfiggröße, Material und Beschäftigungsmöglichkeiten.
Wen es betrifft
- Alle Personen, die Hunde halten.
- Alle Personen, die Katzen halten.
- Alle Personen, die Kleinnager halten.
Eckpunkte
- Hunde müssen mindestens einmal täglich Auslauf und mehrmals täglich die Möglichkeit zum Kot- und Harnabsatz im Freien erhalten.
- Hunden muss mindestens zwei Mal täglich Sozialkontakt mit Menschen gewährt werden.
- Welpen dürfen erst ab einem Alter von über acht Wochen vom Muttertier getrennt werden, außer aus veterinärmedizinischen Gründen.
- Eine dauernde Zwingerhaltung ist verboten; Hunden ist mindestens ein Mal täglich Bewegung außerhalb des Zwingers zu ermöglichen. Jeder Zwinger muss eine uneingeschränkt benutzbare Fläche von 15 m² haben.
- Katzen dürfen nicht in Käfigen gehalten werden und die Anbindehaltung ist nicht erlaubt.
- Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie sind von einem Tierarzt kastrieren zu lassen, sofern sie nicht zur kontrollierten Zucht verwendet werden oder in bäuerlicher Haltung leben.
- Kleinnagerkäfige müssen rechteckig sein und dreidimensional strukturiert sein, mit ausreichend Beschäftigungs- und Nagematerial.
- Für alle Heimtiere ist ein natürlicher Tag-/Nachtrhythmus einzuhalten.
AI výklad z oficiálního znění zákona. Orientační, nenahrazuje právní radu.