Kurz gesagt
Diese Verordnung legt die Mindestanforderungen für die Haltung von Säugetieren fest, insbesondere für Hunde, um deren Wohlbefinden und Gesundheit zu gewährleisten. Sie regelt detailliert die Bedingungen für Auslauf, Sozialkontakt, Unterbringung und Pflege von Hunden.
Was es regelt
- Allgemeine Anforderungen an die Hundehaltung, wie Auslauf und Sozialkontakt.
- Spezifische Bedingungen für die Haltung von Hunden im Freien, in Räumen und in Zwingern.
- Vorschriften zur Fütterung, Pflege und zum Umgang mit Welpen.
- Regeln für Hundesport und die Haltung von Schlittenhunden bei Sport- und Freizeitaktivitäten.
Wen es betrifft
- Alle Personen, die Hunde halten.
- Personen, die Schlittenhunde für Sport- und Freizeitaktivitäten nutzen.
Eckpunkte
- Hunde müssen mindestens einmal täglich ausreichend Auslauf erhalten und mehrmals täglich die Möglichkeit zum Kot- und Harnabsatz im Freien haben.
- Hunde müssen mindestens zweimal täglich Sozialkontakt mit Menschen haben.
- Welpen dürfen erst ab einem Alter von über acht Wochen vom Muttertier getrennt werden, außer aus veterinärmedizinischen Gründen.
- Eine dauernde Zwingerhaltung ist verboten; Zwinger müssen mindestens 15 m² Fläche haben, plus 5 m² für jeden weiteren Hund oder Hündin mit Welpen.
- Schlittenhunde dürfen an Sprintrennen (6 km bis max. 18 km) erst ab dem 15. Lebensmonat teilnehmen.
AI výklad z oficiálního znění zákona. Orientační, nenahrazuje právní radu.