Kurz gesagt
Diese Verordnung legt die Mindestanforderungen für die Haltung von Säugetieren fest, insbesondere detaillierte Regeln für die Haltung von Hunden, um deren Wohlbefinden und Gesundheit zu gewährleisten.
Was es regelt
- Allgemeine Anforderungen an die Hundehaltung, wie Auslauf, Sozialkontakt und Trennung von Welpen.
- Spezifische Bedingungen für die Haltung von Hunden im Freien und in Räumen.
- Regeln für die Zwingerhaltung, einschließlich Größe und Ausstattung.
- Vorschriften für Fütterung, Pflege und bestimmte Aktivitäten wie Hundesport und Schlittenhundrennen.
Wen es betrifft
- Alle Personen, die Hunde halten.
- Personen, die Schlittenhunde für Sport- und Freizeitaktivitäten nutzen.
Eckpunkte
- Hunde müssen mindestens einmal täglich ausreichend Auslauf erhalten und mehrmals täglich die Möglichkeit zum Kot- und Harnabsatz im Freien haben, wenn sie vorwiegend in geschlossenen Räumen gehalten werden.
- Welpen dürfen erst ab einem Alter von über acht Wochen vom Muttertier getrennt werden, es sei denn, es gibt veterinärmedizinische Gründe.
- Eine dauernde Zwingerhaltung ist verboten; Hunden muss mindestens einmal täglich die Möglichkeit gegeben werden, sich außerhalb des Zwingers zu bewegen.
- Jeder Zwinger muss eine uneingeschränkt benutzbare Fläche von 15 m² haben, plus 5 m² für jeden weiteren Hund oder jede Hündin mit Welpen bis acht Wochen.
- Schlittenhunde dürfen an Sprintrennen (6 km bis max. 18 km) erst ab dem 15. Lebensmonat und an Mittel- oder Langdistanzrennen (bis max. 70 km) erst ab dem 18. Lebensmonat teilnehmen.
🔗 Zur amtlichen Quelle
AI výklad z oficiálního znění zákona. Orientační, nenahrazuje právní radu.