Kurz gesagt
Diese Verordnung legt die Mindestanforderungen für die Haltung von Säugetieren fest, insbesondere detaillierte Regeln für die Haltung von Hunden, um deren Wohlbefinden und Gesundheit zu gewährleisten.
Was es regelt
- Allgemeine Anforderungen an die Hundehaltung, einschließlich Auslauf, Sozialkontakt und Trennung von Welpen.
- Spezifische Bedingungen für die Haltung von Hunden im Freien, in Räumen und in Zwingern.
- Vorschriften zur Fütterung, Pflege und Gesundheit von Hunden.
- Regeln für Hundesport und die Haltung von Schlittenhunden bei Sport- und Freizeitaktivitäten.
Wen es betrifft
- Alle Personen, die Hunde halten.
- Personen, die Schlittenhunde für Sport- und Freizeitaktivitäten nutzen.
Eckpunkte
- Hunde müssen mindestens einmal täglich ausreichend Auslauf erhalten und mehrmals täglich die Möglichkeit zum Kot- und Harnabsatz im Freien haben, wenn sie vorwiegend in geschlossenen Räumen gehalten werden.
- Hunden muss mindestens zweimal täglich Sozialkontakt mit Menschen gewährt werden.
- Welpen dürfen erst ab einem Alter von über acht Wochen vom Muttertier getrennt werden, es sei denn, es gibt veterinärmedizinische Gründe.
- Eine dauernde Zwingerhaltung ist verboten; Hunden muss mindestens einmal täglich die Möglichkeit gegeben werden, sich außerhalb des Zwingers zu bewegen. Jeder Zwinger muss über eine uneingeschränkt benutzbare Fläche von 15 m² verfügen, plus 5 m² für jeden weiteren Hund oder Hündin mit Welpen.
🔗 Zur amtlichen Quelle
AI výklad z oficiálního znění zákona. Orientační, nenahrazuje právní radu.