Kurz gesagt
Diese Verordnung legt Mindestanforderungen für die Haltung von Säugetieren fest, insbesondere detaillierte Regeln für die Haltung von Hunden in verschiedenen Umgebungen und bei sportlichen Aktivitäten.
Was es regelt
- Allgemeine Anforderungen an die Hundehaltung, wie Auslauf, Sozialkontakt und Trennung von Welpen.
- Spezifische Bedingungen für die Haltung von Hunden im Freien, in Räumen und in Zwingern.
- Vorschriften zur Fütterung, Pflege und Gesundheit von Hunden.
- Regeln für Hundesport und die Haltung von Schlittenhunden bei Sport- und Freizeitaktivitäten.
Wen es betrifft
- Alle Personen, die Hunde halten.
- Personen, die Schlittenhunde bei Sport- und Freizeitaktivitäten einsetzen.
Eckpunkte
- Hunde müssen mindestens einmal täglich ausreichend Auslauf erhalten und mehrmals täglich die Möglichkeit zum Kot- und Harnabsatz im Freien haben.
- Hunden muss mindestens zwei Mal täglich Sozialkontakt mit Menschen gewährt werden.
- Welpen dürfen erst ab einem Alter von über acht Wochen vom Muttertier getrennt werden, es sei denn, es liegen veterinärmedizinische Gründe vor.
- Eine dauernde Zwingerhaltung ist verboten; jeder Zwinger muss über eine uneingeschränkt benutzbare Fläche von 15 m² verfügen.
🔗 Zur amtlichen Quelle
AI výklad z oficiálního znění zákona. Orientační, nenahrazuje právní radu.