Kurz gesagt
Diese Verordnung legt die Mindestanforderungen für die Haltung von Säugetieren fest, insbesondere für Hunde, Katzen und Kleinnager, um deren Wohlbefinden und Gesundheit zu gewährleisten.
Was es regelt
- Allgemeine Anforderungen an die Haltung von Hunden, einschließlich Auslauf, Sozialkontakt und Trennung von Welpen.
- Spezifische Bedingungen für die Haltung von Hunden im Freien, in Räumen und in Zwingern.
- Mindestanforderungen für die Haltung von Katzen, wie Käfigverbot, Gruppenhaltung und Kastrationspflicht bei Freigängern.
- Allgemeine Haltungsbedingungen für Kleinnager, einschließlich Käfiggröße, Beschäftigungsmaterial und Hygiene.
Wen es betrifft
- Alle Personen, die Hunde halten.
- Alle Personen, die Katzen halten.
- Alle Personen, die Kleinnager halten.
Eckpunkte
- Hunde müssen mindestens einmal täglich ausreichend Auslauf erhalten und mindestens zweimal täglich Sozialkontakt mit Menschen haben.
- Welpen dürfen erst ab einem Alter von über acht Wochen vom Muttertier getrennt werden, es sei denn, es liegen veterinärmedizinische Gründe vor.
- Eine dauernde Zwingerhaltung für Hunde ist verboten; Zwinger müssen mindestens 15 m² groß sein, plus 5 m² für jeden weiteren Hund oder Hündin mit Welpen.
- Katzen dürfen nicht in Käfigen gehalten werden und die Anbindehaltung ist nicht erlaubt; Freigängerkatzen müssen kastriert werden, sofern sie nicht zur kontrollierten Zucht verwendet werden oder in bäuerlicher Haltung leben.
🔗 Zur amtlichen Quelle
AI výklad z oficiálního znění zákona. Orientační, nenahrazuje právní radu.