Kurz gesagt
Diese Verordnung legt Mindestanforderungen für die Haltung von Säugetieren fest, insbesondere für Hunde, Katzen und Kleinnager, um deren Wohlbefinden und artgerechte Pflege sicherzustellen.
Was es regelt
- Allgemeine und spezifische Haltungsbedingungen für Hunde (drinnen, draußen, Zwinger).
- Mindestanforderungen für die Haltung von Katzen.
- Allgemeine Haltungsbedingungen und spezifische Anforderungen für verschiedene Kleinnagerarten (Chinchillas, Gerbils, Hamster).
- Fütterung, Pflege und Hygiene für die genannten Tierarten.
Wen es betrifft
- Alle Personen, die Hunde, Katzen oder Kleinnager halten.
Eckpunkte
- Hunde müssen mindestens einmal täglich ausreichend Auslauf erhalten und mehrmals täglich die Möglichkeit zum Kot- und Harnabsatz im Freien haben, wenn sie vorwiegend in geschlossenen Räumen gehalten werden.
- Welpen dürfen erst ab einem Alter von über acht Wochen vom Muttertier getrennt werden, es sei denn, es gibt veterinärmedizinische Gründe.
- Eine dauernde Zwingerhaltung ist verboten; Zwinger müssen eine uneingeschränkt benutzbare Fläche von 15 m² haben, plus 5 m² für jeden weiteren Hund oder jede Hündin mit Welpen.
- Katzen dürfen nicht in Käfigen oder angebunden gehalten werden, außer zur kurzfristigen veterinärmedizinischen Behandlung.
- Kleinnagerkäfige müssen rechteckig sein, querverdrahtet und aus korrosionsbeständigem Material bestehen; die Käfige sind in einer Mindesthöhe von 60 cm aufzustellen.
🔗 Zur amtlichen Quelle
AI výklad z oficiálního znění zákona. Orientační, nenahrazuje právní radu.