Kurz gesagt
Diese Verordnung, die Abfallverzeichnisverordnung, listet und kategorisiert verschiedene Arten von Abfällen aus einer Vielzahl von Quellen und Prozessen. Sie dient dazu, Abfälle systematisch zu erfassen und zu kennzeichnen.
Was es regelt
- Die Klassifizierung von Abfällen aus dem Aufsuchen, Ausbeuten und Gewinnen von Bodenschätzen.
- Die Kategorisierung von Abfällen aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei sowie der Nahrungsmittelherstellung.
- Die Einordnung von Abfällen aus der Holzbearbeitung und der Herstellung von Platten, Möbeln, Zellstoffen, Papier und Pappe.
- Die Gliederung von Abfällen aus der Leder-, Pelz- und Textilindustrie sowie der Erdölraffination, Erdgasreinigung und Kohlepyrolyse.
Wen es betrifft
- Betriebe und Personen, die Abfälle aus dem Bergbau und der Verarbeitung von Bodenschätzen erzeugen.
- Akteure in der Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei und der Lebensmittelproduktion.
- Unternehmen in der Holz-, Papier-, Leder-, Pelz- und Textilindustrie sowie der Erdöl- und Erdgasverarbeitung.
Eckpunkte
- Abfälle werden in 20 Hauptkapitel unterteilt, von "Abfälle, die beim Aufsuchen, Ausbeuten und Gewinnen sowie bei der physikalischen und chemischen Behandlung von Bodenschätzen entstehen" (01) bis "Siedlungsabfälle" (20).
- Innerhalb dieser Kapitel gibt es detaillierte Unterkategorien für spezifische Abfallarten, wie z.B. "Abfälle aus dem Abbau von metallhaltigen Bodenschätzen" (01 01 01).
- Bestimmte Abfälle sind als "gefährlich" gekennzeichnet (z.B. 01 03 04 "Säure bildende Aufbereitungsrückstände aus der Verarbeitung von sulfidischem Erz").
- Die Verordnung war vom 31.12.2008 bis zum 30.09.2020 in Kraft.
AI výklad z oficiálního znění zákona. Orientační, nenahrazuje právní radu.