Kurz gesagt
Diese Verordnung legt die Mindestanforderungen für die Haltung von Vögeln fest, insbesondere für domestizierte Vögel und verschiedene Arten von Papageien, um deren Wohlbefinden zu gewährleisten.
Was es regelt
- Mindestanforderungen für die Haltung von domestizierten Vögeln wie Wellensittichen und Kanarienvögeln.
- Spezifische Haltungsbedingungen für nicht domestizierte Papageien, unterteilt nach Gattungen wie Sittichen, kurzschwänzigen Papageien, Aras und Loris.
- Anforderungen an Futter, Unterbringung (Käfig- und Volierengrößen), Temperatur und soziale Haltung.
- Ausnahmen für kranke oder verletzte Vögel, wenn tierärztliches Ermessen eine andere Haltung erfordert.
Wen es betrifft
- Personen, die domestizierte Vögel halten.
- Personen, die nicht domestizierte Papageien der Ordnungen Loris, Kakadus und eigentliche Papageien halten.
Eckpunkte
- Domestizierte Vögel sind mindestens paarweise zu halten (Ausnahme: Kanarienvögel auch in Gruppen), Käfige müssen mindestens 80 cm hoch aufgestellt werden und regelmäßiger Zimmerfreiflug ist zu gewähren.
- Papageien dürfen nicht angekettet oder auf einem Bügel gehalten werden und sind grundsätzlich in Gruppen zu halten, außer bei Unverträglichkeit oder Prägung auf den Menschen.
- Für alle Vogelarten sind spezifische Mindestmaße für Käfige und Volieren sowie für Schutzräume vorgeschrieben, die je nach Art und Größe variieren.
- Die Temperatur im Schutzraum darf je nach Vogelart bestimmte Mindestwerte (z.B. 5°C, 10°C oder 15°C) nicht unterschreiten.
🔗 Zur amtlichen Quelle
AI výklad z oficiálního znění zákona. Orientační, nenahrazuje právní radu.