Kurz gesagt
Diese Verordnung legt die Mindestanforderungen für die Haltung von Vögeln fest, sowohl für domestizierte als auch für nicht domestizierte Arten, insbesondere Papageien. Sie soll sicherstellen, dass Vögel artgerecht gehalten werden und ihre Bedürfnisse erfüllt werden.
Was es regelt
- Die Haltungsbedingungen für domestizierte Vögel wie Wellensittiche, Nymphensittiche und Kanarienvögel.
- Die Mindestanforderungen für die Haltung von nicht domestizierten Papageien, einschließlich Sittichen, kurzschwänzigen Papageien, Aras und Loris.
- Spezifische Anforderungen an Futter, Unterbringung (Käfig- und Volierengrößen), Temperatur und soziale Haltung.
- Ausnahmen für kranke oder verletzte Vögel, wenn tierärztliches Ermessen eine andere Haltung erfordert.
Wen es betrifft
- Alle Personen, die domestizierte Vögel halten.
- Alle Personen, die nicht domestizierte Papageien halten.
Eckpunkte
- Domestizierte Vögel sind mindestens paarweise zu halten, Kanarienvögel auch in Gruppen.
- Käfige müssen hell, zugluftfrei und ruhig stehen, mindestens 80 cm hoch, und regelmäßigen Zimmerfreiflug ermöglichen.
- Papageien dürfen nicht angekettet werden und müssen in Gruppen gehalten werden, außer bei Unverträglichkeit oder Prägung auf den Menschen.
- Für Papageien sind Mindestmaße für Käfige/Voliere und Schutzräume festgelegt, die je nach Art und Größe variieren (z.B. für Sittiche bis 30 cm: 2,0 x 1,5 x 2,0 m Käfig/Voliere, 1,0 m² Schutzraumgrundfläche).
- Die Temperatur im Schutzraum darf je nach Art bestimmte Mindestwerte nicht unterschreiten (z.B. für die meisten Sittiche 5°C, für einige kurzschwänzige Papageien 15°C).
AI výklad z oficiálního znění zákona. Orientační, nenahrazuje právní radu.