Kurz gesagt
Dieses Gesetz, die Abgrenzungsverordnung 2004, legt fest, wie bestimmte Stoffe und Zubereitungen, die in der Pharmazie verwendet werden, zu spezifizieren, zu kennzeichnen und in ihrer Abgabe zu beschränken sind. Es handelt sich um eine Liste von Substanzen mit ihren Anwendungsgebieten, Dosierungen und wichtigen Hinweisen.
Was es regelt
- Die Spezifikation von Stoffen oder Zubereitungen (z.B. Ph. Eur., ÖAB).
- Die Abgabebeschränkungen für bestimmte Stoffe oder Zubereitungen.
- Die Kennzeichnungsvorschriften, einschließlich Anwendungshinweisen, Dosierungen und Warnhinweisen.
- Die Lagerungshinweise, insbesondere bezüglich der Kindersicherheit.
Wen es betrifft
- Personen, die die aufgeführten Stoffe und Zubereitungen herstellen, vertreiben oder abgeben.
- Verbraucher, die diese Stoffe und Zubereitungen anwenden.
Eckpunkte
- Viele Zubereitungen sind "Für Kinder unerreichbar aufbewahren" zu lagern.
- Einige Tinkturen und Spiritus enthalten Alkohol (ca. 0,35 g pro Einzeldosis) und sind "Für Alkoholkranke nicht geeignet".
- Bestimmte Zubereitungen, wie Baldriantinktur und Baldrianwurzel, können die "Reaktionsfähigkeit und Verkehrstüchtigkeit beeinträchtigen".
- Warnhinweise sind spezifisch für jede Substanz aufgeführt, z.B. "Nicht einnehmen!" für Aluminiumkaliumsulfat oder "Darf nicht bei Wasseransammlungen (Ödemen) in Folge eingeschränkter Herz- oder Nierentätigkeit angewendet werden" für Birkenblättertee.
AI výklad z oficiálního znění zákona. Orientační, nenahrazuje právní radu.