Kurz gesagt
Diese Verordnung legt die Mindestanforderungen für die Haltung von Vögeln fest, um deren Wohlergehen zu gewährleisten. Sie unterscheidet dabei zwischen domestizierten Vögeln, nicht domestizierten Papageien und Tauben.
Was es regelt
- Die Haltungsbedingungen für domestizierte Vögel wie Wellensittiche, Kanarienvögel und Zebrafinken.
- Die Haltungsbedingungen für nicht domestizierte Papageien, einschließlich spezifischer Anforderungen für Sittiche, kurzschwänzige Papageien, Aras und Loris.
- Die erforderliche Ausstattung von Käfigen und Volieren, einschließlich Mindestgrößen, Sitzstangen und Bodenmaterial.
- Fütterungsanforderungen und soziale Haltungsformen für verschiedene Vogelarten.
Wen es betrifft
- Personen, die domestizierte Vögel halten.
- Personen, die nicht domestizierte Papageien (Loris, Kakadus, eigentliche Papageien) halten.
Eckpunkte
- Kranke oder verletzte Vögel können von den Haltungsanforderungen abweichen, wenn dies tierärztlich notwendig ist.
- Domestizierte Vögel sind mindestens paarweise zu halten (Ausnahme: Kanarienvögel auch in Gruppen), und Käfige müssen mindestens 80 cm hoch aufgestellt werden.
- Papageien dürfen nicht angekettet oder auf einem Bügel gehalten werden und benötigen abwechslungsreiche Beschäftigungsmöglichkeiten.
- Die Käfig- und Volierengrößen variieren je nach Vogelart und Gesamtlänge des Vogels, wobei für jedes weitere Paar in der Regel 50% mehr Grundfläche erforderlich ist.
🔗 Zur amtlichen Quelle
AI výklad z oficiálního znění zákona. Orientační, nenahrazuje právní radu.