Kurz gesagt
Diese Verordnung legt die Mindestanforderungen für die Haltung von Süßwasserfischen fest, insbesondere in Bezug auf Wasserqualität, Aquariengröße und soziale Bedürfnisse der Fische. Sie soll das Wohlbefinden der Fische in Aquarien sicherstellen.
Was es regelt
- Die zulässigen Grenzwerte für Wasserparameter wie Temperatur, Härte und pH-Wert.
- Die Mindestanforderungen an die Aquariengröße und -einrichtung.
- Die Notwendigkeit eines Tag-Nacht-Wechsels und die Kontrolle der Wasserqualität.
- Die Fütterung und die soziale Struktur der Fischarten.
Wen es betrifft
- Personen, die Süßwasserfische halten.
- Personen, die Fische zur Zucht oder Zuchtvorbereitung halten.
Eckpunkte
- Die Wassertemperatur darf kurzfristig (höchstens 24 Stunden) über- oder unterschritten werden, aber mittlere Werte sind anzustreben.
- Die Wasserhärte ist in zwei Bereiche unterteilt: Härtebereich I (< 15°dGH) und Härtebereich II (15°dGH bis 30°dGH), wobei Abweichungen von höchstens 3°dGH zulässig sind.
- Ammoniak/Ammonium und Nitrit dürfen nicht nachweisbar sein, und der Nitratwert in einem Aquarium darf 50 mg/l nicht überschreiten.
- Aquarien unter 54 Liter sind für die dauerhafte Haltung, auch kleiner Arten, verboten, außer für Zuchtvorbereitung, Zucht, Ausstellungen oder Wettbewerbe.
🔗 Zur amtlichen Quelle
AI výklad z oficiálního znění zákona. Orientační, nenahrazuje právní radu.