Kurz gesagt
Dieses Gesetz regelt Strafen für Verstöße im Bereich der Abfallwirtschaft, insbesondere im Umgang mit gefährlichen Abfällen, Altölen, PCB-haltigen Abfällen und Quecksilberabfällen. Es legt fest, welche Handlungen als Verwaltungsübertretungen gelten und welche Strafen dafür vorgesehen sind.
Was es regelt
- Den Umgang mit gefährlichen Abfällen, Altölen, PCB-haltigen Abfällen und Quecksilberabfällen.
- Die Sammlung, Beförderung, Lagerung und Behandlung von Abfällen.
- Die Genehmigung und den Betrieb von Sammel- und Verwertungssystemen sowie Behandlungsanlagen.
- Die Pflichten von Sammlern, Behandlern, Herstellern und Primärverpflichteten im Abfallbereich.
Wen es betrifft
- Personen und Unternehmen, die gefährliche Abfälle sammeln, befördern, lagern, behandeln oder damit umgehen.
- Betreiber von Sammel- und Verwertungssystemen sowie Behandlungsanlagen.
- Hersteller und Primärverpflichtete im Bereich der Abfallwirtschaft.
Eckpunkte
- Wer gefährliche Abfälle entgegen den Vorschriften sammelt, befördert, lagert, behandelt oder vermischt, begeht eine Verwaltungsübertretung.
- Wer gefährliche Abfälle nicht oder nicht rechtzeitig einem Berechtigten übergibt, wird bestraft.
- Das Betreiben eines Sammel- und Verwertungssystems oder einer Behandlungsanlage ohne Genehmigung ist strafbar.
- Verstöße gegen die Vorschriften zur getrennten Sammlung von Problemstoffen, Elektro- und Elektronik-Altgeräten sowie Gerätealtbatterien und -akkumulatoren sind strafbar.
- Die Geldstrafe für eine Verwaltungsübertretung beträgt 850 € bis 41.200 €.
- Wer gewerbsmäßig im Bereich der Abfallwirtschaft tätig ist, muss mit einer Mindeststrafe von 4.200 € rechnen.
AI výklad z oficiálního znění zákona. Orientační, nenahrazuje právní radu.