Kurz gesagt
Dieses Gesetz regelt Strafen für Verstöße im Bereich der Abfallwirtschaft, insbesondere im Umgang mit gefährlichen Abfällen, der Sammlung und Verwertung von Abfällen sowie dem Betrieb von Abfallanlagen. Es legt fest, welche Handlungen als Verwaltungsübertretungen gelten und welche Geldstrafen dafür verhängt werden.
Was es regelt
- Den Umgang mit gefährlichen Abfällen, einschließlich deren Sammlung, Beförderung, Lagerung und Behandlung.
- Die Einrichtung und den Betrieb von Sammel- und Verwertungssystemen sowie Abfallbehandlungsanlagen.
- Die Einhaltung von Vorschriften zur getrennten Sammlung von Problemstoffen, Elektro- und Elektronik-Altgeräten sowie Gerätealtbatterien und -akkumulatoren.
- Die Verbringung von Abfällen und die Einhaltung technischer Standards bei der Abfallbehandlung.
Wen es betrifft
- Personen und Unternehmen, die gefährliche Abfälle sammeln, befördern, lagern oder behandeln.
- Betreiber von Sammel- und Verwertungssystemen sowie von Abfallbehandlungsanlagen.
- Hersteller und Primärverpflichtete im Bereich der Abfallwirtschaft.
- Befugte Fachpersonen und Fachanstalten, die Untersuchungen im Abfallbereich durchführen.
Eckpunkte
- Wer gegen Vorschriften zum Umgang mit gefährlichen Abfällen verstößt, begeht eine Verwaltungsübertretung.
- Das Betreiben eines Sammel- und Verwertungssystems oder einer Behandlungsanlage ohne Genehmigung ist strafbar.
- Die Nichteinhaltung von Pflichten zur getrennten Sammlung von Problemstoffen oder Elektro-Altgeräten führt zu Strafen.
- Verstöße werden mit Geldstrafen von 850 € bis 41.200 € geahndet; gewerbsmäßig Tätige in der Abfallwirtschaft müssen mit einer Mindeststrafe von 4.200 € rechnen.
AI výklad z oficiálního znění zákona. Orientační, nenahrazuje právní radu.