Kurz gesagt
Diese Verordnung, bekannt als 2. Quartalsberichtsverordnung, legt die Struktur und Inhalte für Quartalsberichte fest, die von bestimmten Finanzinstituten einzureichen sind. Sie definiert, welche Finanzdaten in diesen Berichten aufgeführt werden müssen.
Was sie regelt
- Die Formblätter für Quartalsberichte (QUAB).
- Die Meldung von Werten in Tausend Schilling oder Tausend Euro.
- Die detaillierte Aufschlüsselung von Zinserträgen und -aufwendungen.
- Die detaillierte Aufschlüsselung von Erträgen aus Wertpapieren und Beteiligungen sowie Provisionserträgen.
Wen es betrifft
- Finanzinstitute, die Quartalsberichte gemäß der Quartalsberichtsverordnung erstellen müssen.
Eckpunkte
- Die Verordnung war gültig für Bilanzierungsstichtage ab dem 30. Juni 2001.
- Sie wurde am 31. Dezember 2006 außer Kraft gesetzt.
- Gemeldete Werte sind in Tausend Schilling oder Tausend Euro anzugeben.
- Der Bericht umfasst detaillierte Angaben zu Zinsen und ähnlichen Erträgen (Position 1) und Aufwendungen (Position 2) für Inlands- und Auslandsgeschäfte.
- Ebenso sind Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen (Position 3) sowie Provisionserträge (Position 4) aufzuschlüsseln.
AI výklad z oficiálního znění zákona. Orientační, nenahrazuje právní radu.