Kurz gesagt
Dieses Gesetz, bekannt als Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002), regelt das Inkrafttreten und Außerkrafttreten verschiedener Bestimmungen im Bereich der Abfallwirtschaft. Es legt fest, wann bestimmte Paragraphen und Absätze des Gesetzes sowie Änderungen daran wirksam werden oder ihre Gültigkeit verlieren.
Was es regelt
- Das Inkrafttreten des Bundesgesetzes AWG 2002 und seiner Änderungen.
- Das Außerkrafttreten des früheren Abfallwirtschaftsgesetzes von 1990.
- Spezifische Daten für das Inkrafttreten einzelner Paragraphen und Absätze.
- Die Anwendbarkeit bestimmter Bestimmungen auf Genehmigungsanträge und Verfahren.
Wen es betrifft
- Alle, die von den Regelungen des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 betroffen sind.
- Behörden und Antragsteller bei Genehmigungsverfahren im Bereich Abfallwirtschaft.
Eckpunkte
- Das Bundesgesetz AWG 2002 trat grundsätzlich am 1. Juli 2002 in Kraft, jedoch nicht vor dem vierten der Kundmachung folgenden Monatszweiten.
- Das Abfallwirtschaftsgesetz von 1990 trat mit 1. Juli 2002 außer Kraft.
- § 17 Abs. 4 trat mit 1. Jänner 2005 in Kraft.
- § 15 Abs. 6 und Anhang 5 Teil 1 Z 5 treten spätestens am 1. Jänner 2007 in Kraft, abhängig vom Inkrafttreten einer Verordnung über Deponien.
AI výklad z oficiálního znění zákona. Orientační, nenahrazuje právní radu.