Kurz gesagt
Dieses Gesetz regelt das Inkrafttreten und Außerkrafttreten verschiedener Bestimmungen des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 (AWG 2002) sowie dessen Novellen. Es legt fest, wann bestimmte Paragraphen und Absätze des Gesetzes wirksam werden oder ihre Gültigkeit verlieren.
Was es regelt
- Das Inkrafttreten des Bundesgesetzes AWG 2002.
- Das Inkrafttreten spezifischer Paragraphen und Absätze des AWG 2002 zu verschiedenen Zeitpunkten.
- Das Außerkrafttreten des früheren Abfallwirtschaftsgesetzes von 1990.
- Das Außerkrafttreten bestimmter Paragraphen und Absätze des AWG 2002.
Wen es betrifft
- Alle, die von den Regelungen des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 betroffen sind.
- Behörden und Unternehmen, die Genehmigungsanträge stellen oder Verfahren nach dem AWG 2002 durchführen.
Eckpunkte
- Das Bundesgesetz AWG 2002 trat grundsätzlich am 1. Juli 2002 in Kraft.
- § 17 Abs. 4 trat am 1. Jänner 2005 in Kraft.
- Das Abfallwirtschaftsgesetz von 1990 trat am 1. Juli 2002 außer Kraft.
- § 21 Abs. 3 tritt spätestens am 1. Mai 2009 in Kraft, wobei die Jahresabfallbilanz erstmals für das nach dem Inkrafttreten einer Verordnung gemäß § 23 Abs. 1 nächstfolgende Kalenderjahr zu melden ist.
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AI výklad z oficiálního znění zákona. Orientační, nenahrazuje právní radu.