Kurz gesagt
Dieses Abkommen regelt die anwendbaren Vorschriften für die Zivilluftfahrt zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits, insbesondere in den Bereichen Marktzugang und Flugverkehrsmanagement. Es legt fest, welche EU-Verordnungen und Richtlinien in diesen Bereichen Anwendung finden.
Was es regelt
- Gemeinsame Regeln für die Zuweisung von Zeitnischen auf Flughäfen.
- Zugang zum Markt der Bodenabfertigungsdienste auf Flughäfen.
- Versicherungsanforderungen an Luftfahrtunternehmen und Luftfahrzeugbetreiber sowie Flughafenentgelte.
- Den Rahmen für die Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraums und die Erbringung von Flugsicherungsdiensten.
Wen es betrifft
- Luftfahrtunternehmen und Luftfahrzeugbetreiber.
- Flughäfen und Anbieter von Bodenabfertigungsdiensten.
Eckpunkte
- Die Verordnung (EWG) Nr. 95/93 über die Zuweisung von Zeitnischen gilt mit Anpassungen für Artikel 1 bis 12 und Artikel 14a Absatz 2.
- Die Richtlinie 96/67/EG über den Zugang zum Markt der Bodenabfertigungsdienste gilt für Artikel 1 bis 25 und den Anhang, wobei "Mitgliedstaaten" durch "Mitgliedstaaten der Europäischen Union" ersetzt wird.
- Die Verordnung (EG) Nr. 785/2004 über Versicherungsanforderungen an Luftfahrtunternehmen und Luftfahrzeugbetreiber gilt für Artikel 1 bis 8 und Artikel 10 Absatz 2.
- Die Verordnung (EG) Nr. 549/2004 zur Festlegung des Rahmens für einen einheitlichen europäischen Luftraum gilt für Artikel 1 bis 4, 6 und 9 bis 14.
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AI výklad z oficiálního znění zákona. Orientační, nenahrazuje právní radu.