Kurz gesagt
Dieses Bundesgesetz regelt das Inkrafttreten und Außerkrafttreten verschiedener Bestimmungen des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 sowie dessen Novellen. Es legt fest, wann bestimmte Paragraphen und Absätze in Kraft treten oder außer Kraft gesetzt werden.
Was es regelt
- Das Inkrafttreten des Bundesgesetzes vom 1. Juli 2002.
- Das Außerkrafttreten des Abfallwirtschaftsgesetzes von 1990.
- Spezifische Inkrafttretensdaten für zahlreiche Paragraphen und Absätze, die durch verschiedene Bundesgesetze geändert wurden.
- Die Anwendung von Bestimmungen auf Genehmigungsanträge und Verfahren ab bestimmten Daten.
Wen es betrifft
- Personen und Organisationen, die von den Regelungen des Abfallwirtschaftsgesetzes betroffen sind.
- Behörden, die für die Genehmigung von Anträgen und die Durchführung von Verfahren zuständig sind.
Eckpunkte
- Das Bundesgesetz trat grundsätzlich am 1. Juli 2002 in Kraft.
- Das Abfallwirtschaftsgesetz von 1990 trat am 1. Juli 2002 außer Kraft.
- § 17 Abs. 4 trat am 1. Jänner 2005 in Kraft.
- Bestimmte Paragraphen und Absätze in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 155/2004 traten am 1. Jänner 2005 in Kraft.
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AI výklad z oficiálního znění zákona. Orientační, nenahrazuje právní radu.