Kurz gesagt
Diese Verordnung legt Qualitätsstandards für bestimmte pflanzliche Drogen und ätherische Öle fest, insbesondere hinsichtlich ihrer Reinheit, Beschaffenheit und Lagerung.
Was es regelt
- Die zulässige Menge an Fremdbestandteilen in pflanzlichen Drogen.
- Die Definition von Fremdbestandteilen, einschließlich anderer Pflanzen, nicht erwähnter Pflanzenteile der Stammpflanze, Erde, Sand, Schimmelpilze und tierische Verunreinigungen.
- Das Verbot der Verwendung von Drogen, die von Schädlingen befallen sind.
- Die korrekte Lagerung von Drogen zum Schutz vor Licht in gut schließenden Gefäßen.
Wen es betrifft
- Personen oder Unternehmen, die pflanzliche Drogen und ätherische Öle gewinnen, verarbeiten oder lagern.
- Anwender dieser Drogen, die auf deren Reinheit und Qualität angewiesen sind.
Eckpunkte
- Fremde Bestandteile in Drogen sind nur in unvermeidbaren Mengen erlaubt.
- Schädlinge befallene Drogen sind von der Verwendung auszuschließen.
- Drogen müssen lichtgeschützt in gut schließenden Gefäßen aufbewahrt werden.
- Spezifische Beschreibungen und physikalische Eigenschaften (z.B. Dichte, optische Drehung, Tropfpunkt) sind für verschiedene ätherische Öle und Drogen aufgeführt.
🔗 Zur amtlichen Quelle
AI výklad z oficiálního znění zákona. Orientační, nenahrazuje právní radu.