Kurz gesagt
Dieses Gesetz regelt Strafen für Verstöße im Bereich der Abfallwirtschaft, insbesondere im Umgang mit gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen sowie bei der Einhaltung von Genehmigungen und Pflichten.
Was es regelt
- Den Umgang (Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Vermischen) mit gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen.
- Die Notwendigkeit von Genehmigungen und Erlaubnissen für Tätigkeiten in der Abfallwirtschaft.
- Die Einhaltung von Pflichten bei Sammel- und Verwertungssystemen sowie bei der Entsorgung bestimmter Abfallarten.
- Die Überwachung und Anpassung von Anlagen sowie die Verbringung von Abfällen.
Wen es betrifft
- Personen und Unternehmen, die mit gefährlichen oder nicht gefährlichen Abfällen umgehen (sammeln, befördern, lagern, behandeln).
- Betreiber von Sammel- und Verwertungssystemen sowie von Behandlungsanlagen.
- Befugte Fachpersonen oder Fachanstalten, die Untersuchungen im Abfallbereich durchführen.
Eckpunkte
- Wer gegen Vorschriften zum Umgang mit gefährlichen Abfällen verstößt, muss mit einer Geldstrafe von 850 € bis 41.200 € rechnen.
- Wer gewerbsmäßig in der Abfallwirtschaft tätig ist und gegen diese Regeln verstößt, erhält eine Mindeststrafe von 4.200 €.
- Das Betreiben von Sammel- und Verwertungssystemen oder Behandlungsanlagen ohne die erforderliche Genehmigung ist strafbar.
- Die Nichtbeachtung von Pflichten zur getrennten Sammlung von Problemstoffen oder zur Einrichtung von Abgabestellen für Elektro-Altgeräte ist ebenfalls strafbar.
🔗 Zur amtlichen Quelle
AI výklad z oficiálního znění zákona. Orientační, nenahrazuje právní radu.