Kurz gesagt
Dieses Gesetz regelt Strafen für Verstöße gegen das Abfallwirtschaftsgesetz 2002, insbesondere im Umgang mit gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen, sowie bei der Errichtung und dem Betrieb von Abfallbehandlungsanlagen und Sammelsystemen. Es legt fest, welche Handlungen als Verwaltungsübertretungen gelten und welche Geldstrafen dafür verhängt werden.
Was es regelt
- Den unsachgemäßen Umgang mit gefährlichen Abfällen (Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Vermischen).
- Das Betreiben von Abfallsammel- und -behandlungsaktivitäten ohne die erforderlichen Genehmigungen.
- Die Nichteinhaltung von Vorschriften bei der Sammlung und Verwertung von Problemstoffen, Elektro- und Elektronik-Altgeräten sowie Altölen.
- Verstöße gegen Genehmigungs-, Anpassungs- und Informationspflichten bei Anlagen und Deponien.
Wen es betrifft
- Personen und Unternehmen, die gefährliche oder nicht gefährliche Abfälle sammeln, befördern, lagern oder behandeln.
- Betreiber von Sammel- und Verwertungssystemen sowie von Abfallbehandlungsanlagen.
- Befugte Fachpersonen und Fachanstalten, die Untersuchungen im Bereich Abfallwirtschaft durchführen.
Eckpunkte
- Wer gefährliche Abfälle entgegen den Vorschriften sammelt, befördert, lagert, behandelt oder vermischt, begeht eine Verwaltungsübertretung.
- Das Betreiben einer Tätigkeit als Sammler oder Behandler von gefährlichen oder nicht gefährlichen Abfällen ohne die erforderliche Erlaubnis ist strafbar.
- Die Nichteinhaltung von Pflichten bei der getrennten Sammlung von Problemstoffen oder der Einrichtung von Abgabestellen für Elektro- und Elektronik-Altgeräte ist eine Übertretung.
- Verstöße werden mit Geldstrafen von 850 € bis 41.200 € geahndet; gewerbsmäßig Tätige im Bereich der Abfallwirtschaft müssen mit einer Mindeststrafe von 4.200 € rechnen.
AI výklad z oficiálního znění zákona. Orientační, nenahrazuje právní radu.