Kurz gesagt
Dieses Bundesgesetz regelt das Inkrafttreten und Außerkrafttreten verschiedener Bestimmungen des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 (AWG 2002) sowie dessen Novellen. Es legt fest, wann bestimmte Paragraphen und Absätze gültig werden oder ihre Gültigkeit verlieren.
Was es regelt
- Das Inkrafttreten des Bundesgesetzes AWG 2002.
- Das Außerkrafttreten des früheren Abfallwirtschaftsgesetzes von 1990.
- Die genauen Zeitpunkte des Inkrafttretens für zahlreiche spezifische Paragraphen und Absätze des AWG 2002 in verschiedenen Fassungen.
- Die Anwendbarkeit bestimmter Bestimmungen auf Genehmigungsanträge und Verfahren ab einem Stichtag.
Wen es betrifft
- Personen und Organisationen, die von den Regelungen des Abfallwirtschaftsgesetzes betroffen sind.
- Behörden, die Genehmigungsanträge bearbeiten und Verfahren einleiten.
Eckpunkte
- Das Bundesgesetz AWG 2002 trat grundsätzlich am 1. Juli 2002 in Kraft, jedoch nicht vor dem vierten Monat nach seiner Kundmachung.
- Das Abfallwirtschaftsgesetz von 1990 trat mit 1. Juli 2002 außer Kraft, ebenfalls nicht vor dem vierten Monat nach Kundmachung.
- § 17 Abs. 4 trat am 1. Jänner 2005 in Kraft.
- Eine Vielzahl weiterer Paragraphen und Absätze traten zu verschiedenen Zeitpunkten in Kraft, darunter am 1. Jänner 2005, 13. August 2005, 1. Jänner 2007, 1. Juli 2007, 12. Juli 2007, 1. Oktober 2007, 1. Jänner 2008 und 1. Jänner 2011.
🔗 Zur amtlichen Quelle
AI výklad z oficiálního znění zákona. Orientační, nenahrazuje právní radu.