Kurz gesagt
Diese Verordnung legt die Mindestanforderungen für die Haltung von Schweinen fest, um deren Wohlbefinden und Gesundheit zu gewährleisten. Sie definiert verschiedene Schweinekategorien und schreibt detaillierte Bedingungen für Ställe, Böden, Bewegung, Klima, Licht, Lärm, Beschäftigung, Ernährung und Betreuung vor.
Was es regelt
- Die Bauweise und Ausstattung von Schweineställen, einschließlich Liegebereichen und Bodenbeschaffenheit.
- Die Bedingungen für das Stallklima, die Beleuchtung und den Lärmpegel in Schweineställen.
- Die Bereitstellung von Beschäftigungsmaterialien und die Anforderungen an die Fütterung und Wasserversorgung.
- Zulässige Eingriffe an Schweinen und Maßnahmen zur Reduzierung von Verhaltensstörungen wie Schwanzbeißen.
Wen es betrifft
- Alle Halter von Hausschweinen, die diese zu Zucht- oder Mastzwecken halten.
- Tierärzte und sachkundige Personen, die Eingriffe an Schweinen vornehmen.
Eckpunkte
- Schweine müssen Zugang zu einem sauberen, physisch und temperaturmäßig angenehmen Liegebereich haben, der groß genug ist, damit alle Tiere gleichzeitig liegen können.
- Die Anbindehaltung von Schweinen ist verboten.
- Der Lärmpegel in Ställen darf 85 dBA nicht überschreiten.
- Schweine müssen ständigen Zugang zu ausreichend Frischwasser und mindestens einmal täglich Futter haben. Bei Gruppenhaltung muss jedes Tier ausreichend Nahrung aufnehmen können.
- Eingriffe wie das Verkleinern der Eckzähne, das Kupieren des Schwanzes und die Kastration sind nur unter bestimmten Bedingungen und oft mit Schmerzbehandlung oder Betäubung zulässig, insbesondere bei Schweinen, die nicht älter als sieben Tage sind.
- Bei Schweinen mit kupierten Schwänzen ist eine standardisierte Risikoanalyse zur Reduzierung des Schwanzbeißens durchzuführen.
AI výklad z oficiálního znění zákona. Orientační, nenahrazuje právní radu.