Kurz gesagt
Dieses Bundesgesetz regelt das Inkrafttreten und Außerkrafttreten verschiedener Bestimmungen des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 (AWG 2002) sowie seiner Novellen. Es legt fest, wann einzelne Paragraphen und Absätze gültig werden oder ihre Gültigkeit verlieren.
Was es regelt
- Das ursprüngliche Inkrafttreten des Bundesgesetzes am 1. Juli 2002.
- Das Außerkrafttreten des früheren Abfallwirtschaftsgesetzes (BGBl. Nr. 325/1990).
- Spezifische Inkrafttretensdaten für zahlreiche einzelne Paragraphen und Absätze aus verschiedenen Novellen.
- Die Anwendung bestimmter Bestimmungen auf Genehmigungsanträge und Verfahren ab einem Stichtag.
Wen es betrifft
- Alle, die von den Regelungen des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 betroffen sind.
- Behörden und Antragsteller bei Genehmigungsverfahren im Bereich Abfallwirtschaft.
Eckpunkte
- Das Bundesgesetz trat grundsätzlich am 1. Juli 2002 in Kraft.
- Das Abfallwirtschaftsgesetz von 1990 trat am 1. Juli 2002 außer Kraft.
- § 17 Abs. 4 trat am 1. Jänner 2005 in Kraft.
- § 28 Abs. 1 und § 28a traten am 13. August 2005 in Kraft.
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AI výklad z oficiálního znění zákona. Orientační, nenahrazuje právní radu.