Kurz gesagt
Dieses Bundesgesetz regelt das Inkrafttreten und Außerkrafttreten verschiedener Bestimmungen des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 sowie seiner Novellen. Es legt fest, wann einzelne Paragraphen und Absätze in Kraft treten oder außer Kraft gesetzt werden.
Was es regelt
- Das Inkrafttreten des Bundesgesetzes AWG 2002.
- Das Außerkrafttreten des vorhergehenden Abfallwirtschaftsgesetzes von 1990.
- Die genauen Zeitpunkte des Inkrafttretens und Außerkrafttretens spezifischer Paragraphen und Absätze aus verschiedenen Novellen des AWG 2002.
- Die Anwendbarkeit bestimmter Bestimmungen auf Genehmigungsanträge und Verfahren ab einem bestimmten Datum.
Wen es betrifft
- Alle, die von den Regelungen des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 betroffen sind.
- Behörden und Antragsteller, die Genehmigungsanträge stellen oder Verfahren einleiten.
Eckpunkte
- Das Bundesgesetz trat grundsätzlich am 1. Juli 2002 in Kraft, jedoch nicht vor dem vierten der Kundmachung folgenden Monatszweiten.
- Das Abfallwirtschaftsgesetz von 1990 trat mit 1. Juli 2002 außer Kraft.
- § 17 Abs. 4 trat am 1. Jänner 2005 in Kraft.
- Viele weitere Paragraphen und Absätze traten zu verschiedenen Zeitpunkten, wie dem 1. Jänner 2005, 13. August 2005, 1. Jänner 2007, 1. Juli 2007, 12. Juli 2007, 1. Oktober 2007, 1. Jänner 2008 oder spätestens am 1. Mai 2009, in Kraft.
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AI výklad z oficiálního znění zákona. Orientační, nenahrazuje právní radu.