Kurz gesagt
Dieses Gesetz, bekannt als Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002), regelt das Inkrafttreten und Außerkrafttreten verschiedener Bestimmungen im Bereich der Abfallwirtschaft. Es legt fest, wann bestimmte Paragraphen und Absätze des Gesetzes sowie dessen Novellen wirksam werden oder ihre Gültigkeit verlieren.
Was es regelt
- Das Inkrafttreten des Bundesgesetzes AWG 2002 und seiner Änderungen.
- Das Außerkrafttreten des früheren Abfallwirtschaftsgesetzes von 1990.
- Spezifische Daten für das Inkrafttreten einzelner Paragraphen und Absätze des AWG 2002.
- Die Anwendbarkeit bestimmter Bestimmungen auf Genehmigungsanträge und Verfahren.
Wen es betrifft
- Alle, die von den Regelungen des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 betroffen sind.
- Behörden und Antragsteller im Zusammenhang mit Genehmigungsverfahren und Jahresabfallbilanzen.
Eckpunkte
- Das Bundesgesetz AWG 2002 trat grundsätzlich am 1. Juli 2002 in Kraft.
- Das Abfallwirtschaftsgesetz von 1990 trat am 1. Juli 2002 außer Kraft.
- § 17 Abs. 4 trat am 1. Jänner 2005 in Kraft.
- Bestimmungen wie § 21 Abs. 3 treten spätestens am 1. Mai 2009 in Kraft, wobei die Jahresabfallbilanz erstmalig für das nach dem Inkrafttreten einer Verordnung über Jahresabfallbilanzen nächstfolgende Kalenderjahr zu melden ist.
AI výklad z oficiálního znění zákona. Orientační, nenahrazuje právní radu.