Kurz gesagt
Dieses Gesetz, bekannt als Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002), regelt das Inkrafttreten und Außerkrafttreten verschiedener Bestimmungen im Bereich der Abfallwirtschaft. Es legt fest, wann bestimmte Paragraphen und Absätze des Gesetzes sowie dessen Änderungen gültig werden oder ihre Gültigkeit verlieren.
Was es regelt
- Das Inkrafttreten des Bundesgesetzes mit 1. Juli 2002.
- Das Inkrafttreten spezifischer Paragraphen und Absätze zu verschiedenen Daten (z.B. 1. Jänner 2005, 13. August 2005, 1. Jänner 2007, 1. Juli 2007, 12. Juli 2007, 1. Oktober 2007, 1. Jänner 2008, 1. Mai 2009, 1. Jänner 2011).
- Das Außerkrafttreten des Abfallwirtschaftsgesetzes von 1990.
- Die Anwendung bestimmter Paragraphen auf Genehmigungsanträge und Verfahren, die nach dem 31. Mai 2005 gestellt oder eingeleitet werden.
Wen es betrifft
- Personen und Organisationen, die von den Regelungen des Abfallwirtschaftsgesetzes betroffen sind.
- Behörden, die für die Genehmigung von Anträgen und die Einleitung von Verfahren im Bereich der Abfallwirtschaft zuständig sind.
Eckpunkte
- Das Bundesgesetz trat grundsätzlich am 1. Juli 2002 in Kraft.
- § 17 Abs. 4 trat am 1. Jänner 2005 in Kraft.
- Das Abfallwirtschaftsgesetz von 1990 trat am 1. Juli 2002 außer Kraft.
- § 15 Abs. 6 und Anhang 5 Teil 1 Z 5 treten spätestens am 1. Jänner 2007 in Kraft.
AI výklad z oficiálního znění zákona. Orientační, nenahrazuje právní radu.