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§ 224 UGB – DRITTER TITEL Bilanz Gliederung

Unternehmensgesetzbuch (UGB) · Zweiter Abschnitt – Kommanditgesellschaft

(1)In der Bilanz sind, unbeschadet einer weiteren Gliederung, die in den Abs. 2 und 3 angeführten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge auszuweisen.
(2)Aktivseite: A. A Anlagevermögen: I. Ziffer römisch eins Immaterielle Vermögensgegenstände: 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen; 2. Geschäfts(Firmen)wert; 3. geleistete Anzahlungen; II. Ziffer römisch zwei Sachanlagen: 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremdem Grund; 2. technische Anlagen und Maschinen; 3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung; 4. geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau; III. Ziffer römisch drei Finanzanlagen: 1. Anteile an verbundenen Unternehmen; 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen; 3. Beteiligungen; 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht; 5. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens; 6. sonstige Ausleihungen. B. B Umlaufvermögen: I. Ziffer römisch eins Vorräte: 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe; 2. unfertige Erzeugnisse; 3. fertige Erzeugnisse und Waren; 4. noch nicht abrechenbare Leistungen; 5. geleistete Anzahlungen; II. Ziffer römisch zwei Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen; 2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen; 3. Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht; 4. sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände; III. Ziffer römisch drei Wertpapiere und Anteile: 1. Anteile an verbundenen Unternehmen; 2. sonstige Wertpapiere und Anteile; IV. Ziffer römisch vier Kassenbestand, Schecks, Guthaben bei Kreditinstituten. C. C Rechnungsabgrenzungsposten. D. D Aktive latente Steuern.
(3)Passivseite: A. A Eigenkapital: I. Ziffer römisch eins eingefordertes Nennkapital (Grund-, Stammkapital); II. Ziffer römisch zwei Kapitalrücklagen: 1. gebundene; 2. nicht gebundene; III. Ziffer römisch drei Gewinnrücklagen: 1. gesetzliche Rücklage; 2. satzungsmäßige Rücklagen; 3. andere Rücklagen (freie Rücklagen); IV. Ziffer römisch vier Bilanzgewinn (Bilanzverlust), davon Gewinnvortrag/Verlustvortrag. B. B Rückstellungen: 1. Rückstellungen für Abfertigungen; 2. Rückstellungen für Pensionen; 3. Steuerrückstellungen; 4. sonstige Rückstellungen. C. C Verbindlichkeiten: 1. Anleihen, davon konvertibel; 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten; 3. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen; 4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen; 5. Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel; 6. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen; 7. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht; 8. sonstige Verbindlichkeiten, davon aus Steuern, davon im Rahmen der sozialen Sicherheit. D. D Rechnungsabgrenzungsposten.

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Rechtsprechung zu § 224 UGB

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2020-09-10
2020-09-10

Verweise auf diese Vorschrift

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