§ 23 UGB – Verbot der Leerübertragung
Unternehmensgesetzbuch (UGB) · Dritter Abschnitt – Firma
Die Firma kann nicht ohne das Unternehmen, für das sie geführt wird, veräußert werden.
Unternehmensgesetzbuch (UGB) · Dritter Abschnitt – Firma
Die Firma kann nicht ohne das Unternehmen, für das sie geführt wird, veräußert werden.