Amtliche Quellenris.bka.gv.at · EUR-Lex
Europaius

§ 23 UGB – Verbot der Leerübertragung

Unternehmensgesetzbuch (UGB) · Dritter Abschnitt – Firma

Die Firma kann nicht ohne das Unternehmen, für das sie geführt wird, veräußert werden.

Amtliche Quelle: ris.bka.gv.at · Stand: · Gesamter Gesetzestext · Inhaltsübersicht

Wortlaut nach der amtlichen Quelle. Maßgeblich ist die amtliche Veröffentlichung.