§ 409 UGB – Fälligkeit der Provision
Unternehmensgesetzbuch (UGB) · Vierter Abschnitt – Speditionsgeschäft
Der Spediteur hat die Provision zu fordern, wenn das Gut dem Frachtführer oder dem Verfrachter zur Beförderung übergeben ist.
Rechtsprechung zu § 409 UGB
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2017-12-15
2017-12-14