Amtliche Quellenris.bka.gv.at · EUR-Lex
Europaius

§ 436 UGB – Zahlungspflicht des Empfängers

Unternehmensgesetzbuch (UGB) · Sechster Abschnitt – Frachtgeschäft

Durch Annahme des Gutes und des Frachtbriefs wird der Empfänger verpflichtet, dem Frachtführer nach Maßgabe des Frachtbriefs Zahlung zu leisten.

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