§ 444 UGB – Ladeschein
Unternehmensgesetzbuch (UGB) · Sechster Abschnitt – Frachtgeschäft
Über die Verpflichtung zur Auslieferung des Gutes kann von dem Frachtführer ein Ladeschein ausgestellt werden.
Unternehmensgesetzbuch (UGB) · Sechster Abschnitt – Frachtgeschäft
Über die Verpflichtung zur Auslieferung des Gutes kann von dem Frachtführer ein Ladeschein ausgestellt werden.