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Europaius

§ 558 ZPO

Zivilprozessordnung (ZPO) · Dritter Abschnitt – Recurs

In dem das Verfahren erledigenden Urteil ist auszusprechen, ob der gegen die beklagte Partei erlassene Zahlungsauftrag aufrecht erhalten bleibe oder ob und inwiefern derselbe aufgehoben werde.

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Verweise auf diese Vorschrift

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Wortlaut nach der amtlichen Quelle. Maßgeblich ist die amtliche Veröffentlichung.