§ 558 ZPO
Zivilprozessordnung (ZPO) · Dritter Abschnitt – Recurs
In dem das Verfahren erledigenden Urteil ist auszusprechen, ob der gegen die beklagte Partei erlassene Zahlungsauftrag aufrecht erhalten bleibe oder ob und inwiefern derselbe aufgehoben werde.
Verweise auf diese Vorschrift
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