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Europaius

9ObA159/87

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum16.12.1987 Geschäftszahl9ObA159/87 NormABGB §863 GI;

RechtssatzWar dem Inhalt der Erklärungen des Arbeitgebers nicht zu entnehmen, daß es sich um ein annahmebedürftiges Anbot handelte, auf das er eine Antwort erwartete, sondern wurde der Urlaubsverbrauch währen der Kündigungsfrist einseitig angeordnet, dann kann der Arbeitgeber eine Zustimmung des Arbeitnehmers weder aus dessen Schweigen noch aus resignativen Worten wie "ach so ist das" oder "da kann man nichts machen" ableiten.

EntscheidungstexteTE OGH 1987/12/16 9 ObA 159/87 Veröff: WBl 1988,372 = ZAS 1991/7 S 53 ( Pfeil ) = Arb 10695 RechtssatznummerRS0014477

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