Amtliche Quellenris.bka.gv.at · EUR-Lex
Europaius

2R177/02y

RIS Dokument GerichtLG Feldkirch Entscheidungsdatum11.06.2002 Geschäftszahl2R177/02y NormABGB §339;

WEG §13c;

RechtssatzAuch ein kurzfristiges Abstellen eines Kraftfahrzeuges (5 Minuten) ist ein Nachteil, somit eine Störung.

Die Wohnungseigentumsgemeinschaft ist zur Einbringung einer Besitzstörungsklage nicht legitimiert; sie ist nicht Besitzerin.

EntscheidungstexteTE LG Feldkirch 2002/06/11 2 R 177/02y RechtssatznummerRFE0000066

Rechtsratgeber

1

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.