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OGH Rechtssatz RS0131235 (3Ob237/16y)

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0131235 Entscheidungsdatum26.01.2017 Geschäftszahl3Ob237/16y NormFAGG §3 Z1 lita, FAGG §3 Z3, FAGG §11 Abs1 RechtssatzAuch der während der gesamten Messedauer benützte Messestand eines Unternehmers auf einer nur einmal jährlich stattfindenden Verkaufsmesse ist ein Geschäftsraum iSd § 3 Z 3 FAGG, sodass kein Rücktrittsrecht nach § 11 Abs 1 FAGG besteht.Auch der während der gesamten Messedauer benützte Messestand eines Unternehmers auf einer nur einmal jährlich stattfindenden Verkaufsmesse ist ein Geschäftsraum iSd Paragraph 3, Ziffer 3, FAGG, sodass kein Rücktrittsrecht nach Paragraph 11, Absatz eins, FAGG besteht.

EntscheidungstexteTE OGH 2017-01-26 3 Ob 237/16y Veröff: SZ 2017/7 European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131235

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