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Europaius

Ra 2021/12/0040

RIS Dokument GerichtVerwaltungsgerichtshof Entscheidungsdatum20.12.2022 GeschäftszahlRa 2021/12/0040 RechtssatzDie Rechtsprechung des EuGH betreffend die Pflicht des Arbeitgebers zur Aufforderung zum Verbrauch des bezahlten Urlaubs unter Hinweis auf einen sonstigen Verfall betrifft die Konstellation einer erforderlichen Antragstellung durch den Arbeitnehmer, um seinen bezahlten Urlaub zu verbrauchen. Zweck dieser Aufforderung ist, den Arbeitnehmer - als "schwächere Partei des Arbeitsvertrages" - tatsächlich in die Lage zu versetzen, seinen Urlaubsanspruch wahrzunehmen (vgl. EuGH 6.11.2018, C-619/16, Kreuziger).Die Rechtsprechung des EuGH betreffend die Pflicht des Arbeitgebers zur Aufforderung zum Verbrauch des bezahlten Urlaubs unter Hinweis auf einen sonstigen Verfall betrifft die Konstellation einer erforderlichen Antragstellung durch den Arbeitnehmer, um seinen bezahlten Urlaub zu verbrauchen. Zweck dieser Aufforderung ist, den Arbeitnehmer - als "schwächere Partei des Arbeitsvertrages" - tatsächlich in die Lage zu versetzen, seinen Urlaubsanspruch wahrzunehmen vergleiche EuGH 6.11.2018, C-619/16, Kreuziger).

European Case Law IdentifierECLI:AT:VWGH:2022:RA2021120040.L02

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