Ra 2023/02/0219
RIS Dokument GerichtVerwaltungsgerichtshof Entscheidungsdatum22.04.2024 GeschäftszahlRa 2023/02/0219 Hinweis auf StammrechtssatzGRS wie Ra 2023/02/0054 B 18. April 2023 RS 3 StammrechtssatzBei der Annahme eines eindeutigen, konkreten Hinweises auf die Unmöglichkeit der Ablegung einer Atemalkoholuntersuchung mittels Alkomat aus medizinischen Gründen erweist sich die Bestrafung wegen Verweigerung der Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt als rechtswidrig (vgl. VwGH 9.5.2018, Ra 2018/02/0064; 28.7.2010, 2009/02/0356).Bei der Annahme eines eindeutigen, konkreten Hinweises auf die Unmöglichkeit der Ablegung einer Atemalkoholuntersuchung mittels Alkomat aus medizinischen Gründen erweist sich die Bestrafung wegen Verweigerung der Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt als rechtswidrig vergleiche VwGH 9.5.2018, Ra 2018/02/0064; 28.7.2010, 2009/02/0356).
European Case Law IdentifierECLI:AT:VWGH:2024:RA2023020219.L02